Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell in sechs Verfahren erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst und dabei insbesondere hinsichtlich der Bemessung der Abmahnkosten zugunsten der Urheberrechtsinhaber entschieden:
In drei jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren haben die
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