Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.
Anlass hierfür bot ihm ein Fall aus dem bayerischen Freising: Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt
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