Die nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten großflächig erfolgte „Umetikettierung“ von Gaststätten als Raucherclubs ist in Nordrhein-Westfalen unzulässig.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Rauchverbot für eine Gaststätte in Kölkn bestätigt,
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