Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen kann nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union mit der allgemeinen Vermutung gerechtfertigt werden, dass die Verbreitung dieser Dokumente die Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigen würde. Eine solche
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Die Nutzung des freiwilligen EU-Umweltzeichens, der „EU-Blume“, soll gefördert, die Kosten für die Verwendung sollen gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die das Europäische Parlament jetzt beschlossen hat. Bislang wurde das EU-Umweltzeichen lediglich für













