Senioren

Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse – und die Höchstaltersgrenze in der betrieblichen Versorgungsordnung

Bestimmt eine betriebliche Versorgungsordnung, dass alle Arbeitnehmer („Mitarbeiter(innen)“) versorgungsberechtigt sind, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Ablauf von sechs Monaten nach der Arbeitsaufnahme zur Arbeitgeberin stehen, sofern sie „bei Beginn des Arbeitsverhältnisses“ noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, wohingegen

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Die gestrichene Deputatkohle

Es verletzt nicht das Grundrecht auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG), wenn Betriebsrentner aufgrund einer Änderung von Tarifverträgen statt einer Sachleistung in Form der „Deputatkohle“ als Ertrag aus der betrieblichen Altersversorgung eine Geldleistung als „Energiebeihilfe“ erhalten sollten.

Das Bundesverfassungsgericht

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Lohn

Eigenbeitrag des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung – und sein Verschaffungsanspruch

Besteht im ursprünglich zugesagten, aber nicht umsetzbaren Durchführungsweg die Pflicht des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers zur Leistung eines Eigenbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung, kann der Arbeitnehmer einen an diese Versorgungszusage anknüpfenden Verschaffungsanspruch nur unter Berücksichtigung eines entsprechenden Eigenbeitrags verlangen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in

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