(Tarifliche) Verfallklauseln gelten regelmäßig nicht für (zukünftige) Ansprüche des Arbeitnehmers aus einer betrieblichen Altersversorgung.
Tarifliche Bestimmungen über Ausschlussfristen sind nach ihrem Zweck eng auszulegen. Sie dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, nicht aber
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