Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg, die sich gegen eine Altershöchstgrenze für die Aufnahme in ein betriebliches Altersversorgungssystem richtete:
Die Arbeitnehmerin wandte sich mit ihrer Urteilsverfassungsbeschwerde gegen eine Altershöchstgrenze von 50 Jahren für die Aufnahme in ein
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