Eine in einer betrieblichen Altersversorgung enthaltene Spätehenklausel kann wegen Verstoßes gegen das in § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 Abs. 1 AGG normierte Verbot der Benachteiligung wegen des Alters gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam sein.
Das Allgemeine
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