Vorsteuerabzug für GmbH-Gründer

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.

Im Übrigen ist er

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Vorsteuerabzug – und die Einzelheiten der Rechnung

Die Leistungsbezeichnung gelieferter Gegenstände erfordert, sofern Artikelnummern oder Herstellerbezeichnungen nicht erkennbar sind, eine zur Identifizierung geeignete Beschreibung der Beschaffenheit der Gegenstände.

Das Lieferdatum ist auch dann zu benennen, wenn es mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.

Substantiierte Darlegungen zur Leistungserbringung

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Vorsteuerabzug – und der Vertrauensschutz

Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes sind beim Vorsteuerabzug im gesonderten Billigkeitsverfahren zu prüfen.

Vertrauensschutz kommt auch im Billigkeitsverfahren nicht in Betracht, wenn es schon an den erforderlichen Formalien einer Rechnung fehlt bzw. solche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug fehlen, die Gegenstand der Wahrnehmung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren

Liegen die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG nicht vor, kann im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) ausnahmsweise nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Betracht

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Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung

Die Umsatzsteuer aus der Rechnung eines Insolvenzverwalters kann auch dann in vollem Umfang zugunsten der Insolvenzmasse als Vorsteuer abgezogen werden, wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhebliche steuerfreie Umsätze erzielt wurden. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug und eine eventuelle Vorsteuerkürzung sind nicht

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Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren

Unternehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen.

Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des -zum Vorsteuerabzug berechtigten- Unternehmens wie auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers,

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