Bundesverfassungsgericht

Hamburger Privatbanker – und das Bonner Cum-Ex-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von zwei Anteilseignern einer deutschen Privatbank wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen Strafurteile wegen sogenannter „Cum-Ex-Aktiengeschäfte“ wenden.

Die Verfassungsbeschwerde des einen Beschwerdeführers genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht den Begründungs-

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Gefängnis

Suizidhilfe für einem Strafgefangenen?

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich, in der dieser sich gegen abweisende Entscheidungen wegen der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung wehrte. Das Bundesverfassungsgericht monierte eine unzureichende Sachaufklärung der Fachgerichte und damit eine Verletzung des Strafgefangenen in seinem

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Geldtransfer im Hawala-System

Bei einer ein Hawala-System betreibenden Organisation kann es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB handeln. Insbesondere kann nach den konkreten Tatumständen ein über individuelle Einzelinteressen hinausgehendes übergeordnetes gemeinsames Interesse am Fortbestand des Hawala-Systems

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Schreibmaschine

Die in Frankreich entschlüsselte EncroChat-Kommunikation – als Beweismittel im deutschen Strafverfahren

Die von den französischen Behörden erhobenen und den deutschen Strafverfolgungsorganen übermittelten Inhalte von über EncroChat geführter Kommunikation sind trotz eines Verstoßes gegen rechtshilferechtliche Vorschriften bei der Beweisgewinnung in deutschen Strafverfahren verwertbar.

In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Haftprüfungsverfahren gründet

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