Eine Beschränkung der Revisionszulassung auf den Einwand des Mitverschuldens ist zulässig, wenn das Oberlandesgericht Stuttgart befugt wäre, zunächst ein Grundurteil zu erlassen und die Frage des Mitverschuldens dem Nachverfahren über den Betrag vorzubehalten. 4
Die Wirksamkeit einer solchen Beschränkung ist
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