Bundesfinanzhof (BFH)

Die technische Störung des Gerichtsfaxes

Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, kann es ihm zumutbar sein, aus einer allgemein zugänglichen, ihm zur Verfügung stehenden Quelle eine weitere Telefaxnummer des Gerichts in

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Die fehlerhafte Fristverlängerung

Die durch den Vorsitzenden des Berufungsgerichts verfügte Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung ist unwirksam, wenn der Antrag auf Fristverlängerung erst nach Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung der Frage,

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Bekleidungsgeschäft

Berufungsbegründung – beim unzuständigen Gericht

Zu den Anforderungen an die Weiterleitung einer beim unzuständigen Gericht eingereichten Rechtsmittelbegründungsschrift hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses grundsätzlich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an

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Antragsgemäße gerichtliche Fristverlängerung

Maßgeblich für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung ist deren objektiver Inhalt. Mit der „antragsgemäßen“ Verlängerung hat das Berufungsgericht den Antrag der Berufungsklägerin zum Inhalt der Fristverlängerung selbst gemacht.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Berufungsklägerin gegen ein

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AG/LG Düsseldorf

Rechtsmittelfristen – und der PKH-Antrag

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittel(begründungs)frist einreichen.

Ist dies nicht

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Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.

Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der

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Der PKH-Antrag – und die Rechtsmittelbegründungsfrist

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht

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Bundesverwaltungsgericht

Fristverlängerung um einen Monat

Beantragt ein Rechtsanwalt für seine Partei die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat und nennt dazu ein konkretes Datum für den Fristablauf, das innerhalb der Frist von einem Monat nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist liegt, ist das Verlängerungsgesuch dahin auszulegen, dass

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5 vor 12 – und das Fristfax

Der Nutzer hat mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren

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Landgericht Bremen

Unterschriftenkontrolle in der Anwaltskanzlei

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, kann auf ein zeitlich vor der unterbliebenen Unterschriftskontrolle liegendes Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Berufungsschrift

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Landgericht Bremen

Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Ein Rechtsanwalt darf einfache Verrichtungen wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen und ist im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung

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