Einem Leasingnehmer, der als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, steht kein Recht zum Widerruf des Vertrags zu. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der klagende Leasingnehmer als Verbraucher mit der beklagten Leasinggeberin im Jahr 2015 einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug mit Kilometerabrechnung (so genannter
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