Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Restwertleasing

Eine Verpflichtung des Leasingnehmers zum sogenannten Restwertausgleich ist wegen des einem Finanzierungsleasingvertrag tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips auch in der Gestaltung einer Restwertgarantie leasingtypisch und als solche rechtlich unbedenklich.

Eine im Leasingvertrag getroffene Formularvereinbarung stellt weder eine nach § 305c Abs.

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Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

Die in ein Antragsformular auf Abschluss eines Verbraucherleasingvertrags über ein Kraftfahrzeug vom Leasinggeber deutlich sichtbar eingesetzte Formularklausel „Nach Zahlung sämtlicher Leasing-Raten und einer eventuellen Sonderzahlung verbleibt zum Vertragsende ein Betrag von EUR [konkreter Restwertbetrag] (einschl. USt), der durch die Fahrzeugverwertung

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Regierungsviertel

Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft

Bei zwischen Leasinggesellschaft und Vertragshändlern verbindlich vereinbarten formularmäßigen „Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft“ handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die ein Dauerschuldverhältnis eigener Art begründet, gerichtet auf Festlegung eines durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisierten Vertragsrahmens für künftig zwischen den Parteien abzuschließende

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Computerarbeit

Minderwertausgleich beim Leasingvertrag

Dem Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung kann der Leasingnehmer schadensrechtliche Einwände nicht entgegenhalten.

Die Wirksamkeit einer Klausel in einem vom Leasinggeber vorformulierten Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, die den Leasingnehmer zum Minderwertausgleich verpflichtet, wenn er das Leasingfahrzeug

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Archiv

Bestmögliche Verwertung am Leasingende

Hat der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasingguts einzustehen, trifft den Leasinggeber die vertragliche Nebenpflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasingguts. Es stellt einen Verstoß gegen diese Nebenpflicht dar, wenn zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferanten eine

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Minderwertausgleich im Kfz-Leasing

Hat der Leasingnehmer bei Ablauf eines Kfz-Leasingvertrages einen Minderwertausgleich an die Leasinggesellschaft zu leisten, unterliegt dieser Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer. So hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages nicht der Umsatzsteuer

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Ausgleichsansprüche beim Leasingende

Leasingtypische Ausgleichsansprüche wie der Anspruch auf Ausgleich des Fahrzeugminderwerts sind nicht nur bei vorzeitiger, sondern auch bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 Nr.

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