Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Antragstellers gegen die Regelung, dass die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Zeugnis „im Original“ nachzuweisen ist, zurückgewiesen. Nach summarischer Prüfung erweise sich diese Regelung nicht als offensichtlich rechtwidrig, befanden die Berliner Richter; es bestünden keine ernstlichen Zweifel an ihrer Verhältnismäßigkeit. Selbst
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