Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags – und die örtliche Zuständigkeit für ihre Anfechtung

Für ein Normenkontrollverfahren gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig, soweit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die streitgegenständliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung erlassen hat.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach

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Landgericht Bremen

Das örtlich unzuständige Berufungsgericht

Kann der Vorsitzende des Berufungsgerichts anlässlich der Aktenvorlage zur Vornahme prozessleitender Verfügungen ohne weiteres und einwandfrei erkennen, dass die örtliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts unter keinem Gesichtspunkt eröffnet ist und veranlasst er gleichwohl nicht die noch rechtzeitig mögliche Einlegung der Berufung

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Der Umzug des Betreuten

Wird ein Betreuungsverfahren wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG an ein anderes Amtsgericht abgegeben, ist die Abgabeentscheidung nicht selbständig anfechtbar.

Inwieweit ein Abgabebeschluss nach §§ 4 Satz 1, 273

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Landgericht Bremen

Amtsgericht oder Finanzgericht?

Die Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 17a GVG kommt auch dann nur bei „extremen Verstößen“ in Betracht, wenn die Entscheidung von Gesetzes wegen keiner weiteren Prüfung unterliegt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 36 Abs. 1

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