Truppendienstgericht Nord in Münster

Der Soldat als Impfverweigerer

Die aus Überzeugung erklärte Loslösung eines Soldaten von seinem Treueeid und die glaubhafte Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall sind derart schwerwiegende Verletzungen gegen die Grundpflicht des Soldaten aus § 7 SG, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, dass sie die

Artikel lesen
Bundeswehrstiefel

Der Ehebruch des Soldaten

Die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zu Lasten eines anderen Soldaten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.

Diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag der Fall eines Hauptfeldwebels zu Grunde, der mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten desselben Bataillons ein Verhältnis angefangen und mit ihr

Artikel lesen
Bundeswehrstiefel

Das Wehrdisziplinarverfahren gegen einen Berufssoldaten – und seine Rechtsanwaltskosten

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde

Artikel lesen
Impfung

Impfpflicht für Soldaten

Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann.

Dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Disziplinarverfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung. Dabei handelt es sich

Artikel lesen

Die Gefangenenbefreiung durch einen Soldaten

Ein Soldat verwirkt regelmäßig die disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn er mittäterschaftlich an einer mit Körperverletzungen gegen Amtswalter einhergehenden Gefangenenbefreiung mitwirkt.

Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte der (frühere) Soldat an der Gefangenenbefreiung dergestalt mitgewirkt, dass er am Bahnsteig 8 zusammen

Artikel lesen

Der Soldat – und seinen Verwendung

Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über seine Verwendung nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Entscheidung des

Artikel lesen

Die vom Soldaten unerwünschte Verwendung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die

Artikel lesen

Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung

Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht

Artikel lesen

Außerdienstliches Fehlverhalten eines Soldaten

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Punkten seine bisherige Rechtsprechung zur disziplinarischen Ahndung eines außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Soldaten geändert:

Außerdienstliches Fehlverhalten verletzt § 17 Abs. 2 Satz 2 SG auch ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung regelmäßig dann, wenn das Strafrecht dafür

Artikel lesen