Der Deutsche Bundestag hat zwei Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Eine dieser Änderungen, nämlich die angebliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände, verbessert zwar nicht, wie angekündigt, die Lage der Vereinsvorstände, eignet sich dafür aber gut für Sonntagsreden von Politikern, insbesondere in der jetzt
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