Inwieweit liegt ein Betriebsübergang vor, wenn die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes nach entsprechender Ausschreibung an ein anderes Unternehmen als das bisher dort für sie tätige erteilt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.
Ein
Artikel lesen
































