Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann durch einen Tarifvertrag unter anderem die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats bestimmt werden, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient.
Wie jetzt das
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