Bestimmung des Vergleichsentgelts bei Beschäftigung des Ehegatten beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK)
Wurde ein Angestellter zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005, vom Bundes-Angestelltentarifvertrag in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übergeleitet, war ein Vergleichsentgelt zu bilden. Gem. § 5 Abs.
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