Wenn ein Arbeitnehmer selber kündigt, um die ihm ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers um einen Tag vorzuverlegen, ist eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld rechtens.
In dem jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall ist das Arbeitsverhältnis des Klägers von der Arbeitgeberin im
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