Eine Stellenausschreibung verstößt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird.
In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall bewarb sich der Kläger, ein 1958 geborener Volljurist, im Jahre 2007 auf eine von der
Artikel lesen




































