Einin den Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach künftige Änderungen der Geschäftsbedingung wirksam werden, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht, ist unwirksam.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Anders als in den Vorinstanzen das
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