Streitig war in dem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf, ob das Fahrzeug des Klägers für Zwecke der Kfz-Steuer als PKW oder als LKW zu behandeln ist. Die Kfz-Steuer für LKW bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, die für PKWs nach
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