Die von den Städten Bingen und Trier erhobene so genannte Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Städte Bingen und Trier erheben aufgrund gemeindlicher Satzungen seit 1. Januar 2011 von Beherbergungsbetrieben eine „Kulturförderabgabe“ bzw.
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