Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Auffassung der Regierung von Oberbayern bestätigt, wonach die vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung nicht genehmigungsfähig ist und die Klage der Landeshauptstadt München gegen die Ablehnung der Genehmigung durch die Bezirksregierung abgewiesen.
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