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Auslieferung nach Südkorea

Die Republik Südkorea garantiert die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltenen Bedingungen zum Schutz der Menschenrechte im Strafvollzug. Eine Auslieferung nach Südkorea ist damit zulässig.

So hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf ein koreanisches Auslieferungsersuchen hinsichtlich eines auf dem

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Auslieferung eines Türken in die Türkei

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde eines Türken überwiegend Erfolg, der sich gegen seine Auslieferung in die Türkei wehrte:

Dieser wurde in der Türkei wegen Diebstahls und „Qualifizierten Diebstahls“ in mehreren Fällen zu einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Im August 2022

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Auslieferung nach Großbritannien

Die Auslieferung zum Zweck der Strafverfolgung eines wegen Drogenhandels gesuchten Briten an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist auch nach dem Wirksamwerden des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zulässig.

Noch vor einem Jahr hatte das

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Russland

Auslieferung nach Russland

 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art.20 GG

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Oberlandesgericht München

Die Bewilligungsentscheidung im Auslieferungsverfahren – und der eingeschränkte Rechtsschutz

Die dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgende Bewilligungsentscheidung ist der (verfassungs-)gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich.

Dies wird der Rechtsschutzgarantie aus Art.19 Abs. 4 GG grundsätzlich gerecht, weil der Rechtsschutz der betroffenen Person präventiv im der Bewilligungsentscheidung vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren gewährleistet wird. Das Ergebnis

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Auslieferung eines Tschetschenen nach Russland

Vor dem Bundesverfassungsgericht war aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Russland erfolgreich.

Die angegriffene Entscheidung verstieß gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG, weil das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Gefahr des Beschwerdeführers, im Zielstaat politisch

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung

Die Verfassungsbeschwerde stellt, soweit sie sich gegen die Bewilligung der Auslieferung richtet, im Ergebnis keinen statthaften Rechtsbehelf gegen eine mit Verbalnote des Auswärtigen Amts mitgeteilte Bewilligungsentscheidung dar.

Die dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgende Bewilligungsentscheidung ist der (verfassungs-)gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich.

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Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls – und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Ein Oberlandesgericht, das zur Begründung seiner Auslieferungsentscheidung (hier: nach Ungarn) nur auf Entscheidungen anderer Gerichte verweist, ist möglicherweise in einer verfassungsrechtlich zu beanstandenden Art und Weise seiner Aufklärungspflicht im auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nicht nachgekommen.

Der bloße Verweis auf die Entscheidung des

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Auslieferung nach Russland

Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung. Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind. Einfachrechtlich erklärt § 73 Satz 1 IRG die Auslieferung für unzulässig,

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