Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen.
Für die Berechnung des Werts der Beschwer kommt es gemäß § 4 ZPO auf den Zeitpunkt der
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Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen.
Für die Berechnung des Werts der Beschwer kommt es gemäß § 4 ZPO auf den Zeitpunkt der
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Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt.
Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83
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Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens eine Freistellungsverpflichtung, so ist für die Beschwer mangels konkreter Bezifferung maßgeblich darauf abzustellen, in welcher Höhe eine Inanspruchnahme des Freistellungsgläubigers voraussichtlich erfolgen wird.
Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen.
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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 € nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO).
Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat,
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Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.
An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse.
Eine Ausnahme von dem vorstehenden Grundsatz kommt
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Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils.
Im Regelfall entspricht nicht nur der Streitwert des Verfahrens, sondern auch die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten
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Grundsätzlich entfällt unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Beschwer die Beschwerdebefugnis grundsätzlich dann, wenn sich der den Beschwerdeführer belastende Hoheitsakt nach oder sogar schon vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erledigt.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht
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Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert, sowie ggfs. nach einem Geheimhaltungsinteresse des
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Wert des Beschwerdegegenstands im Fall, dass die zur Auskunftserteilung verurteilte Person Berufung einlegt, nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
Dabei
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Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht.
Das Revisionsgericht ist an die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts nicht gebunden.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2018 – III ZR 329/16
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Für die Bemessung des Werts von auf Freistellung gerichteten positiven Feststellungsanträgen ist entscheidend, in welcher Höhe der Kläger mit einer (späteren) Inanspruchnahme rechnen müsste.
Von diesem Wert ist sodann – da es sich (nur) um einen Feststellungsausspruch handelt – ein
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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 € nicht erreicht ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO).
Ansprüche auf Nutzungsersatz gemäß § 346 Abs. 1 Halbs. 2 BGB bleiben bei der Bemessung
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Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt.
Diese Garantie effektiven Rechtsschutzes erfordert zwar keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch
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Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Namen, Anschrift und Beteiligungshöhe sämtlicher Treugeber an einen Treugeberkommanditisten sind die durch eine Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Treugeber verursachten Kosten nicht zu berücksichtigen.
Der
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Der Wert des Beschwerdegegenstands eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung.
Bei dieser ist grundsätzlich das Interesse des Rechtsmittelführers maßgeblich, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
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Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass eine in der angefochtenen Entscheidung liegende Beschwer beseitigt werden soll. Werden im Rahmen der Beschwerdeinstanz infolge einer Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Ansprüche geltend gemacht und die Beseitigung
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Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse der Partei, deren auf die Herausgabe eines Schlüssels gerichteter Klageantrag abgewiesen worden ist, richtet sich in aller Regel nach den Kosten eines Ersatzschlüssels und nicht nach den Kosten einer Erneuerung der gesamten Schließanlage.
Die
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Die Rechtsmittelbeschwer der Partei, die mit ihren auf Herausgabe sowie auf Schadensersatz für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs gerichteten Klageanträgen insgesamt unterlegen ist, bemisst sich nach dem Antrag mit dem höheren Wert; dasselbe gilt in analoger Anwendung von § 45
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Das gegen den Beschluss des Amtsgerichts, mit dem die Aufhebung eines Zwangsgeldes abgelehnt wird, gerichtete Rechtsmittel ist zulässig unabhängig vom Streitwert zulässig.
Zwar erreicht der Wert des Beschwerdegegenstands die gemäß § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten wie die
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Ein Rechtsmittelverfahren soll dem Rechtsmittelkläger Gelegenheit geben, eine ihm ungünstige vorinstanzliche Entscheidung durch Inanspruchnahme einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen. Der Rechtsmittelkläger muss deshalb bei der Einlegung und noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel beschwert sein. Bei einer
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Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nur bei Überschreitung der in § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO festgelegten Wertgrenze in Betracht, weil ansonsten der beabsichtigten Rechtsverfolgung von vorneherein die erforderliche Erfolgsaussicht fehlt.
Für die Zulässigkeitsvoraussetzung nach §
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Ein geltend gemachter Verfahrensmangel ist bei fehlender Beschwer des Beschwerdeführers unbeachtlich. Die Nichtulassungsbeschwerde ist in diesem Fall als unzulässig zu verwerfen.
Allgemeine Voraussetzung für die Einlegung eines Rechtsmittels ist die Beschwer des Rechtsmittelführers. Dies gilt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde. Da
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Der Wert der Beschwer ist nach § 45 Abs. 1 GKG zu bemessen, wenn die von einer beklagten Partei gestellten Hilfsanträge, eine Verurteilung nur Zugum-Zug gegen bestimmte Leistungen auszusprechen, unzutreffend als Hilfswiderklage angesehen werden und diese abgewiesen wird.
Nach der
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Bei der Bemessung der Beschwer durch eine Verurteilung zur Freistellung ist ein 20%iger Abschlag von der möglichen Freistellungssumme vorzunehmen.
Entscheidend für die Bemessung des Werts einer Verurteilung, in der eine Verpflichtung zur Freistellung festgestellt wird, ist, in welcher Höhe die
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Gegen die Verwerfung des Einspruchs des Klägers gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts durch dessen Berufungsurteil (§ 341 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO) kommt, wenn das Landgericht die Revision nicht zugelassen hat, nur eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht.
Diese ist
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Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet. Dabei
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Nach der auch für die Ermittlung der Mindestbeschwer gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO geltenden Vorschrift des § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO bleiben bei der Wertberechnung Zinsen unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen geltend gemacht werden.
Letzteres
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Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten Leistungsanspruch, sondern nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
Grundsätzlich ist dafür auf
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Nach § 64 Abs. 2 ArbGG kann gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts über einen Zahlungsanspruch nur dann Berufung eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist (Buchst. a) oder wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 €
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Ein Angeklagter ist durch die Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses in aller Regel nicht beschwert; etwas anderes kann nur gelten, wenn er auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen freizusprechen wäre.
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht abschließend
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In Fällen in denen die Klägerin bei einem auf 0 € lautenden Einkommensteuerbescheid eine höhere Steuerfestsetzung begehrt, fehlt es regelmäßig an der nach § 40 Abs. 2 FGO erforderlichen Beschwer.
Eine Klage ist aber gleichwohl zulässig, wenn der Steuerpflichtige sich
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Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt.
Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde
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Die Vorschrift des § 44 GKG betrifft lediglich das Zusammentreffen von Leistungs- und Vorbereitungsansprüchen, wenn diese im Rahmen einer Stufenklage (§ 254 BGB) geltend gemacht werden.
Letzteres ist indes dann nicht gegeben, wenn die Klägerin neben den Vorbereitungsansprüchen (Auskunft und
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Wendet sich eine Partei mit einem Rechtsmittel nicht gegen ihre Verurteilung als solche, sondern will sie lediglich erreichen, dass diese Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erfüllung eines Gegenanspruchs erfolgt, bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beschwerdewert
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Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist.
Das Rechtsmittel ist in diesem
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Wird bei einer Stufenklage eine Verurteilung zur Auskunft ausgesprochen, so ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
Abgesehen von dem – hier nicht gegebenen – Fall eines besonderen
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln.
Um die Verbraucherschutzverbände bei der
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Der Wert der Beschwer ermittelt sich für den Rechnungslegungsberechtigten aus einem Bruchteil des ihm vorschwebenden Zahlungsanspruchs.
Dabei bemisst sich der Bruchteil danach, inwieweit der Berechtigte auf die Rechnungslegung angewiesen ist, und bewegt sich regelmäßig zwischen 1/10 und 1/4.
Bundesgerichtshof, Beschluss
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln.
Um die Verbraucherschutzverbände bei der
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Hat das Berufungsgericht den Streitwert für das Berufungsverfahren auf der Grundlage der von einer Partei gemachten tatsächlichen Angaben nicht über 20.000 € festgesetzt, ist diese Partei gehindert, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit neuem Vortrag die in den Tatsacheninstanzen gemachten Angaben zum Wert
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Bei einer Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung ist das wirtschaftliche Interesse an dem Nichteintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen maßgeblich und nach § 3 ZPO zu schätzen.
Lediglich mittelbare wirtschaftliche Folgen sind bei der Streitwertbemessung und auch bei der
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln.
Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung
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Bei dem Freistellungsantrag handelt es sich um einen (positiven) Feststellungsantrag. Entscheidend für die Bemessung seines Werts ist, in welcher Höhe der Kläger mit gegen ihn gerichteten Forderungen rechnen muss.
Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20
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Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers.
Der Wert der Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der
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Fasst das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil neu, so hat dies nicht stets dessen Aufhebung zur Folge.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts ausweislich des eindeutigen Wortlauts des Tenors nicht insgesamt aufgehoben, sondern
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Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand, die Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Der Zeitaufwand ist dabei grundsätzlich in
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Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt die Beschwer des Rechtsmittelführers voraus.
Ob eine solche vorliegt, bestimmt sich nach dem rechtskraftfähigen Inhalt der angegriffenen Entscheidung.
Hat ein Rechtsmittelführer mit einem Antrag in der Vorinstanz ohne Einschränkung obsiegt, ist er durch die Entscheidung
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Weist das Berufungsgericht die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück, obwohl es die Berufung wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für unzulässig erachtet hat, ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 522 Abs. 1
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Eine Partei wird – anders als ihr Prozessbevollmächtigter, dem insoweit ein eigenes Beschwerderecht zusteht – durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwerts regelmäßig nicht beschwert.
Dabei konnte es der Bundesgerichtshof im gegebenen Fall dahinstehen lassen, ob – wie der Beklagte
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Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts in Verfahren über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist seit dem 16.07.2014 die Vorschrift des § 51 Abs. 2 GKG.
Danach ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Streitwert in Verfahren nach dem UKlaG in aller Regel allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, nicht hingegen nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Klauselverbots.
Der Wert
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Die Beschwer des Klägers bemisst sich nach dem Streitwert der abgewiesenen Klage auf Gewährung des beantragten Notwege- und Notleitungsrechts.
Der Gegenstandswert einer Klage auf Gewährung eines Notweges und eines Notleitungsrechts bemisst sich nicht nach den Herstellungskosten und/oder der Notwegrente, sondern
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