Anschlussberufung – und die eigenständige Beschwer

Eine Anschlussberufung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine eigenständige Beschwer.

Die mit dem Hauptantrag erstinstanzlich obsiegende Klägerin konnte deshalb mit der Anschlussberufung einen Hilfsantrag zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts stellen, obschon sie durch

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Gerichtsgebäude

Berufungssumme – und die Verfahrenskosten

Bei der Bemessung der Beschwer bleiben die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten außer Betracht.

Einem allgemeinen Grundsatz entsprechend sind die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des

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Auskunftsklage – und die Beschwer

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu

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Beschwer im Verlustrücktragsjahr

Nach § 350 AO ist nur derjenige befugt, Einspruch einzulegen, der geltend macht, durch einen Verwaltungsakt (oder dessen Unterlassung) beschwert zu sein. Der Einspruchsführer muss daher substantiiert und schlüssig darlegen, der Bescheid beeinträchtige ein ihm zustehendes Recht. Es reicht nicht

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