Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund – und die versäumte Beschwerdefrist

Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.

Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt

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Arrestanordnung im Strafurteil

Die Anordnung des dinglichen Arrests gemäß § 111d Abs. 1 Satz 1 StPO, die das Landgericht rechtsfehlerhaft in den Urteilstenor aufgenommen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof.

Strafgerichtliche Arrestanordnungen ergehen durch Beschluss, gegen den eine Beschwerde statthaft ist.

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