Die fehlerhafte Feststellung im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren – und das Verbot der reformatio in peius

Der Feststellungsausspruch in einem Beschluss, der wegen der unzutreffenden Annahme eines (Teil-)Rechtsverhältnisses keine Rechtswirkungen erzeugen kann, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich auch insoweit aufzuheben, als der Ausspruch zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist. Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) greift

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Teilanfechtung der Betreuungsanordnung

Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist – anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl – nicht möglich.

Wenn sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist dies unschädlich, weil

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Geld

Verweisungsbeschluss im PKH-Verfahren

Dem Antragsgegner steht gegen einen im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss, mit dem das Prozesskostenhilfeverfahren an ein Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen wird, kein Rechtsmittel zu. Die Bestimmungen über die Rechtsmittel bei einer Rechtswegentscheidung nach § 17a GVG sind im Prozesskostenhilfeverfahren nicht

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Bundesverwaltungsgericht

Gegenvorstellung gegen ein Urteil

Die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung ist gegen ein Urteil und einen Beschluss, die in materieller Rechtskraft erwachsen sind oder die materielle Rechtskraft herbeigeführt haben, unstatthaft.

Nach dem Gebot der Rechtsmittelklarheit müssen Rechtsbehelfe in der Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen

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Beschwerdeantrag in Familiensachen

Mit den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehesachen und Familienstreitsachen hat sich aktuell der Bundesgerichtshof befasst:

Nach § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat der Beschwerdeführer in Ehesachen und Familienstreitsachen zur Begründung seiner Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu

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