Bundesgerichtshof

Insolvenzanfechtung – und der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. Bereits mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Annahme der subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Die an den Grundpfandgläubiger gezahlte Miete – und die Insolvenzanfechtung

Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zugrundeliegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden. Erklärt sich der spätere

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Insolvenzanfechtung – und die unternehmerische Tätigkeit des Schuldners

Eine unternehmerische Tätigkeit des Schuldners rechtfertigt den Schluss auf eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von anderen, durch die angefochtene Rechtshandlung benachteiligten Gläubigern nur dann, wenn der Anfechtungsgegner von dieser Tätigkeit weiß. Bei der Vermutung, dass der andere Teil im Falle einer Zahlungsvereinbarung oder einer sonstigen Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zur

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Die gläubigerbenachteiligende Zahlung eines Gesamtschuldners

Die gesamtschuldnerische Haftung einer vom Schuldner abgespaltenen Gesellschaft nach § 133 UmwG steht der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht entgegen. Durch Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin, die in dem Bewußtsein getätigt werden, dass diese die zu erwartenden Forderungen (hier: Steuerforderungen) nicht werde begleichen können, wird eine

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Zahlung in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit – und das fehlende Bewußtsein einer Gläubigerbenachteiligung

Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs nicht gegeben sind. Anfechtbar nach § 133 Abs. 1 InsO in der

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens – und die Rückzahlung über die Muttergesellschaft

Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der Grundlage einer von ihr übernommenen Verlustdeckungspflicht zur Verfügung stellt. In

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Krankenversicherungsbeiträge – aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung

Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung. Die Zahlung von Versicherungsprämien an einen

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Rückständige Krankenversicherungsprämien – und die Insolvenz des Versicherungsnehmers

Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung – und das Kennenmüssen des Zahlungsempfängers von der Gläubigerbenachteiligung

Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung muss den Umständen nach wissen, dass diese die Gläubiger benachteiligt, wenn ihm Umstände bekannt sind, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit

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Grundstücksgeschäfte mit Treuhandmitteln – und die Gläubigerbenachteiligung

Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt eine Gläubigerbenachteiligung nicht vor. In dem hier vom Bundesgerichthof entschiedenen Fall stellt ein Großvater seiner Tochter auf einem Notaranderkonto

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Überweisung aus der Kreditlinie des Konzerns – und die Insolvenzanfechtung

Erbringt eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos, benachteiligt dies ihre Gläubiger, auch wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird. Der Insolvenzanfechtung unterliegen gemäß § 129 Abs. 1 InsO nur Rechtshandlungen, welche

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Oberlandesgericht München

Kontopfändung – der Kontokorrentkredit und die Gläubigerbenachteiligung

Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft. Die Überweisung des Schuldners aus dem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit löst eine Gläubigerbenachteiligung aus, weil die vom Gläubiger Land erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründete.

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Oberlandesgericht München

Steuerzahlung – als Gläubigerbenachteiligung

Die Begleichung der Umsatzsteuer kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber dem Finanzamt als eine gläubigerbenachteiligende Leistung (§ 129 Abs. 1 InsO) angefochten werden. Gleiches gilt bei Zahlungen von Arbeitgebern auf die von den Arbeitnehmern geschuldete Lohnsteuer. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – IX ZR 74/15

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Oberlandesgericht München

Verspätet gezahlte Sozialversicherungsbeiträge – und ihre Insolvenzanfechtung

Werden Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. Die bewirkten Überweisungen stellen Rechtshandlungen der Schuldnerin dar. Auch soweit der Schuldner – wie hier – zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet, ist eine anfechtbare Rechtshandlung gegeben. Er

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung bei gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

Mit der Frage der (fehlenden) Kenntnis des beklagten Sozialversicherungsträgers vom Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, und insoweit im Rahmen der Gesamtschau im Einzelfall zu beurteilenden Beweisanzeichen hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen: Gegenüber einem institutionellen Gläubiger deutet allerdings, wie der Bundesgerichtshof formuliert hat, die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,

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Die Versteigerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands durch den insolventen Schuldner

Lässt der Schuldner einen zur Sicherheit an einen Gläubiger übereigneten Gegenstand der Insolvenzmasse versteigern und den Erlös an den gesicherten Gläubiger auskehren, schädigt er die Insolvenzgläubiger in Höhe eines vom Insolvenzverwalter erzielbaren Übererlöses und des Kostenbeitrags für eine tatsächlich erfolgte Feststellung des Gegenstands. Die Insolvenzschuldnerin ist den Insolvenzgläubigern zum Ersatz

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Die Rückzahlung von Ratenzahlungen an den Insolvenzverwalter

Ein einzelner Gläubiger, der von seinem Schuldner Leistungen erhält, wird zunächst nicht wissen können, wie es um das Vermögen des Schuldners im Übrigen bestellt ist. Es ist jedoch regelmäßig von der Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einer Gläubigerbenachteiligung auszugehen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners über einen längeren Zeitraum

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Barlohnzahlungen – und die subjektiven Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung sind nicht stets schon dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig war und der Arbeitnehmer dies wusste. Vielmehr muss das Indiz der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Kenntnis einzelfallbezogen auf seine Beweiskraft hin geprüft werden. Das gilt sowohl für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners als auch

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Die Zahlung über das Konto des Vaters – und die Insolvenzanfechtung

Bewirkt der Schuldner eine Überweisung, indem er eigene Mittel über das Konto seines Vaters einem Gläubiger zuwendet, so kann sich dieser als Anfechtungsgegner nicht der Möglichkeit verschließen, dass die Zahlung auf einer Rechtshandlung des Schuldners beruht und die Gläubigergesamtheit benachteiligt. Durch Rechtshandlungen des Schuldners ist eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten (§ 129

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Gläubigersicherung, Insolvenzanfechtung und Benachteiligungsvorsatz

Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen. Ein Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis kann nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden, dass der Schuldner seinem Gläubiger eine sofort bei Bestellung und nicht erst im Insolvenzfall wirksame Sicherung

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Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung an einen Gläubiger

Wird der Gläubiger tatsächlich durch eine Zahlung des Schuldners befriedigt, hat er von dessen Benachteiligungsvorsatz Kenntnis, wenn er um die Willensrichtung des Schuldners weiß und nach allgemeiner Erfahrung eine gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners zugrunde legen muss. Im vorliegend vom Bundesgerichtshof entschiededenen Fall ist der Kläger Verwalter in dem auf den

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Insolvenz

Insolvenzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler

Die Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus. Die für die Vorsatzanfechtung von Zahlungen des Schuldners an Dritte gegenüber seiner kontoführenden Bank als Leistungsmittlerin erforderliche Kenntnis der Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt nicht allein deshalb vor, weil die Bank die Zahlungsunfähigkeit

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Eine Tante und die Steuerrückstände ihres Neffen

Eine Tante haftet für die Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau. Glauben Sie nicht? Nun, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte dies jetzt so – freilich in einem Fall, in dem die Tante ihrem Neffen etwas zu sehr „geholfen“ hatte: In dem entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin gegen sog. Duldungsbescheide des

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Insolvenzanfechtung weil der Anwalt zuviel wusste

Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat. Die Angaben des Rechtsanwalts auf seiner Internetseite zu der Liquiditätslage des späteren Insolvenzschuldners können ein

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Wenn der Geschäftsführer aus der eigenen Tasche zahlt…

Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger. Wird ein Darlehen eigens zur Begleichung einer bestimmten Schuld aufgenommen und gewährt, schließt die hierin liegende treuhänderische Bindung des Darlehensnehmers eine Gläubigerbenachteiligung und damit eine Insolvenzanfechtung nicht aus. Wird

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Veräußerung des sicherungsübereigneten Warenlagers

Veräußert ein Schuldner mit Zustimmung seiner Bank ein in deren Sicherungseigentum stehendes Warenlager mit der treuhänderischen Vereinbarung, dass der Kaufpreis auf das bei dieser Bank im Soll geführte Kontokorrentkonto des Schuldners zu zahlen ist, so benachteiligt die Verrechnung der Gutschriften aus den Kaufpreisen mit Gegenforderungen der Bank die Gläubiger in

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Mietvertragsübernahme als Gläubigerbenachteiligung

Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird. Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein. Ob eine Vertragsübernahme unentgeltlich ist, ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von

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Anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt

Nach § 129 Abs. 1 InsO können Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, vom Verwalter nach Maßgabe der §§ 130 ff. angefochten werden. Nach § 133 Abs. 1 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem

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Zahlungsunfähigkeit trotz Zahlungsunwilligkeit

Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit. Die Zahlungsunfähigkeit wird gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO vermutet, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Diese Vermutung

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Gläubigerbenachteiligung per Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung

Die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung benachteiligt die Gläubiger des Versicherungsnehmers auch dann, wenn eine zunächst unwiderrufliche Bezeichnung mit Zustimmung des Bezugsberechtigten in eine widerrufliche Bezeichnung geändert wird und später der Versicherungsfall eintritt. Die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen nach § 4 Abs. 1 AnfG setzt wie jeder

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Gläubigeranfechtung einer Grundstücksübertragung

Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen

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Insolvenzanfechtung, Gläubigerbenachteilung und der mißglückte Sanierungsversuch

Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt. Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung wer-den durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den Grundlagen des Sanierungskonzepts fehlt. Ein erfolgversprechender,

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Oberlandesgericht München

Mittelbare Gläubigerbenachteiligung und der Eigentumsvorbehalt

Eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung fehlt, wenn Zahlungen auf Waren erfolgen, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, und die Waren oder deren Wert den Insolvenzgläubigern zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz vollständig zur Verfügung stehen. Unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Warenbestände gehören nicht zur Insolvenzmasse und unterliegen dem Aussonderungsrecht

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Anfechtung von Zahlungen in der Zwangsvollstreckung

Leistungen bzw. Zahlungen, die innerhalb der Zeiträume des § 131 InsO auf hoheitlichem Zwang beruhen, sind stets als inkongruent anzusehen. Für den Dreimonatszeitraum hat dies der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Daraus folgt, dass gerade Zahlungen, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung geleistet wurden, stets zu einer inkongruenten Deckung führen, obwohl ein rechtskräftiger

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Steuerschulden und der Rechnungseinzug über fremdes Konto

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster kann derjenige, der dem Steuerschuldner ein Konto zur Nutzung überlässt, damit dieser betriebliche Forderungen einziehen kann, gemäß § 191 AO für Steuerrückstände im Wege des Wertersatzes durch Anfechtungs- und Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall konnte das

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Der Bundesgerichtshof warnt: Steuern benachteiligen Ihre Gläubiger!

Entsteht an dem Bier, das der Schuldner braut, eine Sachhaftung zur Sicherung der Biersteuer, wird dadurch eine objektive Gläubigerbenachteiligung bewirkt, selbst wenn mit dem Brauvorgang eine übersteigende Wertschöpfung zugunsten des Schuldnervermögens erzielt wurde. Hintergrund dieser Erkenntnis des Bundesgerichtshofs war der Fall eines insolventen bayerischen Gastwirts,der sein Bier noch selber braute:

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Anfechtung eines Grundstückverkaufs

Die Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs objektiv gläubigerbenachteiligend, wenn die bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen im Nachhinein vertragsgemäß von ihm beseitigt werden. Für eine Anfechtung nach § 3 Abs. 2 AnfG ist eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung erforderlich. Dies erfordert, dass

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Existenzgründungskredite und ihre Besicherung

Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil feststellt, auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist. Die von der

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung durch Sicherungsübereignung

Übereignet der Schuldner Bestandteile seines Geschäftsbetriebs zur Sicherheit an einen Darlehensgeber und veräußert er danach den gesamten Geschäftsbetrieb unter Eigentumsvorbehalt an einen Erwerber mit der Weisung, den Kaufpreis direkt an den Darlehensgeber zu zahlen, werden die Gläubiger benachteiligt, wenn die Höhe der Zahlung den Wert des dem Darlehensgeber insolvenzfest übereigneten

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Gläubigerbenachteiligung und Vertragsgestaltung

Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes

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Oberlandesgericht München

Gläubigerbenachteiligung

In der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter gemäß § 133 InsO Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechten, die dieser in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den

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