Ein Vater ist zwar kindergeldberechtigt, wenn er in Deutschland lebt und Vater zweier Kinder ist, die ihren Wohnsitz in Italien haben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG) und für die
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Ein Vater ist zwar kindergeldberechtigt, wenn er in Deutschland lebt und Vater zweier Kinder ist, die ihren Wohnsitz in Italien haben (§ 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG) und für die
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Ein in Deutschland lebender Vater kann die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
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Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Ungarn im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind kann nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2
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Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat. Die Meldung
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Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Für eine
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Auch wenn der anspruchsberechtigte Elternteil den nicht anspruchsberechtigten Elternteil bevollmächtigt, den Kindergeldanspruch geltend zu machen, wird Kindergeld nicht gegenüber dem Bevollmächtigten, sondern nur gegenüber dem anspruchsberechtigten Elternteil festgesetzt.
Der Vater dürfte aufgrund dieser Vollmacht zwar möglicherweise als Bevollmächtigter (§ 80
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Der Anspruch auf Kindergeld einer im Inland wohnhaften Beamtin der Bundesrepublik Deutschland für ihr im Inland lebendes, minderjähriges Kind ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten Kindesvater, der für das betreffende Kind Anspruch auf
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Die Abtretung erfasst nicht die gesamte Rechtsstellung des Kindergeldberechtigten. Übertragen werden kann nur der Zahlungsanspruch im Auszahlungsverfahren, nicht die Antragsberechtigung im Festsetzungsverfahren.
Zwar kann der Anspruch auf Kindergeld als Steuervergütung (§ 31 Satz 3 EStG) unter bestimmten Voraussetzungen abgetreten werden
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Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
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Bei mehreren Berechtigten (Eltern) ist das Kindergeld an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, auch wenn die Berechtigten zivilrechtlich etwas anderes vereinbart haben. Durch zivilrechtliche Vereinbarungen, auch wenn sie durch gerichtlichen Vergleich bestätigt werden, kann §
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Ein Kind, das einen zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, ist jedenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 3 (nunmehr Satz 6) EStG a.F. zu berücksichtigen.
Für ein über 18 Jahre altes Kind,
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Die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebende Kindsmutter ist nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangig anspruchsberechtigt, wen sie die Tochter in ihren Haushalt aufgenommen hat und gemäß Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Im Streitfall
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Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig
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Allein der Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil, der sein minderjähriges Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, für sich und sein Kind Leistungen nach dem SGB II bezieht, rechtfertigt nicht die Übertragung des diesem für sein Kind zustehenden Kinderfreibetrags und des
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Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen im Haushalt eines Pflegeelternteils lebendes Kind kann nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2
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Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG besteht Anspruch auf Kindergeld u.a. für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr
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Die in Deutschland lebende und arbeitende Mutter ist zwar auch für ihre bei ihrem Vater in Polen lebende Tochter kindergeldberechtigt (§ 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG). Sie hat aber keinen
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Lebt ein Kind bei seiner Mutter in einem anderen EU-Staat, ist die Kindsmutter hinsichtlich des Kindergeldes gegenüber dem in Deutschland lebenden Vater gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangig anspruchsberechtigt.
Der in Deutschland lebende und arbeitende Vater erfüllt
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Ein finanzgerichtliches Verfahren über die Kindergeldberechtigung wird nicht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers unterbrochen.
Eine Unterbrechung setzt voraus, dass das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft. Dies trifft beim
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Der in Deutschland lebende Vater ist zwar nach nationalem Recht anspruchsberechtigt (§§ 62 ff. EStG). Allerdings führt die Anwendung von Unionsrecht dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangig der mit dem Kind
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Ein in Deutschland wohnender und arbeitender Vater erfüllt zwar für sein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebendes Kind die Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr.
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt. Bei mehreren Berechtigten wird es demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Dabei ergibt sich für den
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Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Spanien im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind wird nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt. Bei mehreren Berechtigten wird es demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt. Bei mehreren Berechtigten wird es demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Im hier vom Bundesfinanzhof Streitfall
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Bei einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von durchschnittlich 8, 6 Wochenstunden liegt auch unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitung des Unterrichts keine Berufsausbildung vor, die bei einem volljährigem Kind zur Kindergeldberechtigung führt.
Schon nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.03.2012((BFH, Urteil vom
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Ist das Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten
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Nach § 64 Abs. 1 EStG wird das Kindergeld nur an einen Kindergeldberechtigten gezahlt:
Ist eine Steuervergütung wie das Kindergeld (§ 31 Satz 3 EStG) ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung
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Die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses setzt nicht die Eintragung in das amtliche Verzeichnis der Lehrverhältnisse bei der Handwerkskammer voraus.
Nach § 10 BBiG sind für den Berufsausbildungsvertrag, den der Ausbildende und der Auszubildende abschließen, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und
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Eine erst nach Erlass des bestandskräftigen Bescheides ausgestellte Bescheinigung eines Ausbildungsbetriebes kann nicht zu einer Änderung wegen eines nachträglich bekannt gewordenen Beweismittels führen.
Beweismittel können nur zu einer Aufhebung oder Änderung nach § 173 AO führen, wenn sie im Zeitpunkt
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Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. §
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Nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 ist bei Anwendung von Art. 67 und 68 der VO Nr. 883/2004, insbesondere was das Recht einer Person zur Erhebung eines Leistungsanspruchs anbelangt, die Situation der gesamten Familie in
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Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 schafft eine gesetzliche Fiktion dahin, dass bei Anwendung der Koordinierungsregelungen der Grundverordnung die Situation der gesamten Familie in einer Weise berücksichtigt wird, als ob alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften
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Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009, wonach bei der Anwendung von Art. 67 und 68 der VO Nr. 883/2004 die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen ist, als würden alle
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Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt.
Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009, wonach bei der Anwendung von Art. 67 und
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Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen.
Art. 68 der VO Nr. 883/2004 enthält im Hinblick
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Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, stellt sich das Studium nicht mehr als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung dar.
Setzt der zweite Ausbildungsabschnitt eine Berufstätigkeit voraus oder nimmt das Kind vor
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Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 2010 wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21.
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Nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG besteht Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet
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Bei einen grenzüberschreitenden Sachverhalt mit Bezug zum EU-Ausland richtet sich die Gewährung von Kindergeld für die in Polen lebenden Kinder in den streitigen Zeiträumen nicht nur nach §§ 62 ff. EStG, sondern auch nach der VO Nr. 1408/71.
Der persönliche
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Eine in Polen neben der Familienbeihilfe gewährte Zulage für Alleinerziehende ist im Rahmen der Gewährung von (Differenz-)Kindergeld anzurechnen.
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird Kindergeld nicht für ein Kind gezahlt, für das im Ausland Leistungen
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Die bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen müssen grundsätzlich für und in dem Zeitraum geleistet werden, für den das Kindergeld begehrt wird. Unterhalt, der um Jahre verspätet gezahlt wird, bleibt außer Betracht.
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Verpflichtet das Finanzgericht die Familienkasse dazu, dem Kindergeldberechtigten Kindergeld zu „gewähren“, so bedeutet dies nicht, dass die Familienkasse damit verpflichtet werden soll, das Kindergeld trotz eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers tatsächlich an den Kindergeldberechtigten auszuzahlen.
Das Finanzgericht hat die
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Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt -anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten- nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs scheidet eine Abzweigung des Kindergeldes an den
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Die Festsetzungsfrist für die Rückforderung von zu Unrecht erlangtem Kindergeld verlängert sich gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf fünf Jahre, wenn den Eltern zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 Abs. 1 AO) vorzuwerfen ist.
Gemäß § 378
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Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 3 EStG steht demjenigen, der -wie die Klägerin- einen inländischen Wohnsitz hat, Kindergeld nur für die Kinder zu, die im Inland,
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Einem Alleinerziehenden steht auch dann kein höherer Entlastungsbetrag (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG) zu, wenn der andere Elternteil keinen Barunterhalt leistet.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und damit eine
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Der durch den Arbeitgeber in den Fällen einer Arbeitnehmerentsendung erstattete Mietaufwand ist gemäß § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei soweit es sich um beruflich veranlassten Aufwand i.S. von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG handelt. Der durch die Mitnahme
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Die Regelung über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren ist gemäß § 77 EStG analog anwendbar, soweit der Einspruch des Kindes gegen die Ablehnung der beantragten Abzweigung des Kindergelds an sich selbst erfolgreich ist.
Damit ist eine Kostenerstattung nicht auf
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Die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung kann im Falle einer parallelen Zahlung durch die Familienkasse des öffentlichen Dienstes auch gem. § 70 Abs. 2 EStG erfolgen.
In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht entschiedenen Fall war der Vater des Kindes zunächst zeitlich befristet
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