Doppelzahlung beim Kindergeld

Die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung kann im Falle einer parallelen Zahlung durch die Familienkasse des öffentlichen Dienstes auch gem. § 70 Abs. 2 EStG erfolgen.

In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht entschiedenen Fall war der Vater des Kindes zunächst zeitlich befristet

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