Der durch den Arbeitgeber in den Fällen einer Arbeitnehmerentsendung erstattete Mietaufwand ist gemäß § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei soweit es sich um beruflich veranlassten Aufwand i.S. von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG handelt. Der durch die Mitnahme
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