Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels der Kinder im Zusammenhang mit ihrer Einschulung in der Türkei.
Nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG werden Kinder nicht berücksichtigt, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in
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