Ein Kindergeldanspruch besteht grundsätzlich nur für minderjährige Kinder, § 63 Abs. 1 EStG i.V.m. § 32 EStG. Für ein volljähriges Kind besteht aber dann bis zum 25. Geburtstag ein Kindergeldanspruch, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, vgl. § 32
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