Kindergeldbezug nicht nur in Deutschland

Auch wenn Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und dort Kindergeld beziehen, können sie in Deutschland kindergeldberechtigt sein – bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Dann wird allerdings das deutsche Kindergeld um die

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Kindergeld für Saisonarbeitnehmer

Das europäische Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren, wie jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union in Fällen entschied. Wurde von dieser Befugnis jedoch Gebrauch

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