Ein für den Kindergeldbezug beachtliches Pflegekindschaftsverhältnis kann bei einem nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu den leiblichen Eltern nicht angenommen werden.
Bei einem schulpflichtigen, unter einer Krankheit leidenden Kind (hier: ADHS) ist eine Beendigung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses i.S. von §
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