Freiwilligendienst – und das Kindergeld

Ein Anspruch auf (Weitergewährung von) Kindergeld bei der Ableistung eines Freiwilligendienst besteht nur bei anerkannten Diensten. Im Übrigen muss das Kindergeld während der Ableistung eines Freiwilligendienstes auch nicht deswegen gewährt werden, weil sich das Kind in Berufsausbildung befindet; ein Freiwilligendienst

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