Bedingt vorsätzliches Handeln

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt, weiter, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet.

Vor Annahme

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Das Risiko der Hausgeburt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Hebamme wegen Totschlags durch Unterlassen bestätigt.

Das Landgericht Dortmund hatte die 62jährige Angeklagte wegen Totschlags (durch Unterlassen) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, gegen sie ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin

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Wohnungsrecht für den Mörder

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr persönlich ausüben.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Wohnungsberechtigte zunächst zusammen mit seinem Bruder Eigentümer

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Tateinheit bei mehreren Schüssen

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen und deren Verletzung einer additiven Betrachtungsweise, wie sie etwa der natürlichen Handlungseinheit zugrunde liegt, nur ausnahmsweise zugänglich.

Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in

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Bedingter Tötungsvorsatz

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet.

Beide Elemente der inneren

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Bedingter Tötungsvorsatz

Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und billigend in Kauf nimmt (Willenselement). Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven

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Hemmschwellentheorie

Der sogenannten „Hemmschwellentheorie“ bei Tötungsdelikten hat jetzt der Bundesgerichtshof den Todesstoß versetzt:

Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er

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