Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang
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Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang
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Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Die Bestimmung knüpft allein an die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachte Unmöglichkeit an, den noch
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Für den gesetzlichen Mindesturlaub iSd. §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG schreibt § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener
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Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird.
Diese Voraussetzungen erfüllt die in einer Aufhebungsvereinbarung geregelte Freistellung des Arbeitnehmers nicht,
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Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden.
Diese Bestimmung des § 17 Abs. 1 Satz
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Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist die Arbeitnehmerin bei der Arbeitgeberin seit dem 1. Juni 1991 beschäftigt. Die Arbeitgeberin gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom
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Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht
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Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt.
Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der
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Zwar lässt sich ein in Kalender- oder Werktagen festgelegter Urlaubsanspruch auch in Arbeitstage umrechnen (vgl. zu § 3 BUrlG: ErfK/Gallner 18. Aufl. § 3 BUrlG Rn. 6 ff.; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. § 3 Rn. 30 ff. jew.
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Nach Nr. 3.4 Satz 1 des zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e. V. und der IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen geschlossene Urlaubstarifvertrags für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg Tarifgebiete I
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Die Arbeitgeberin ist auch ungeachtet des zwischen den Parteien geführten Kündigungsschutzverfahrens und des vom Arbeitnehmer gestellten Auflösungsantrags zur Urlaubsgewährung verpflichtet.
Die vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutz- und den Auflösungsantrag bestehende Ungewissheit der Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
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Nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) entsteht der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub am 1.01.eines jeden Kalenderjahres in voller Höhe. Rechtlich unerheblich ist, dass für die Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft zu Beginn des Jahres ein Beschäftigungsverbot iSd. § 3
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Nach deutschem Urlaubsrecht besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis auch ohne Urlaubsantrag Urlaub zu gewähren.
Ein Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich den ihm während eines Kündigungsrechtsstreits gewährten Urlaub eines anderen Arbeitgebers auf seinen Urlaubsanspruch gegen den alten
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Aus einer Verletzung der sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 8 NachwG ergebenden Nachweispflicht der Arbeitgeberin ergeben sich keine Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmerin wegen verfallener Urlaubsansprüche.
Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 Satz
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Der gesetzliche Urlaubsanspruch aus § 1 BUrlG ist für die Dauer des Urlaubsjahres befristet, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG.
Grundsätzlich erlischt er mit Ablauf des Kalenderjahres, sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG gegeben
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Nach § 34 Ziff. 1 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) erhalten Schwerbehinderte im Sinne der „jeweils geltenden Fassung des Schwerbehindertengesetzes“ einen bezahlten Zusatzurlaub von sechs Arbeitstagen im Kalenderjahr. Ein
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Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht vor Ablauf von
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Der Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub kann in dem Tarifvertrag abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen befristet werden.
Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahin gehend auszulegen, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht
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Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht mit Beginn des Urlaubsjahres, wenn zu diesem Zeitpunkt die sechsmonatige Wartezeit am Anfang des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG) erfüllt ist.
Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem
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Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, nicht entgegen.
Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, alsbald zu erfahren, ob ihm die
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Die Staffelung der Länge eines tariflichen Urlaubsanspruchs nach Lebensaltersstufen (hier: im MTV für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt) stellt eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer dar.
Die Urlaubsstaffelung des § 7 Abs. 2 MTV verstößt gegen die §§ 1, 3
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Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer den streitigen Umfang des ihm zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt haben will, nicht entgegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2016 – 9 AZR 534/15
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Die Urlaubsstaffelung eines Tarifvertrages enthält eine auf dem Merkmal des Alters beruhende unmittelbare Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters im Sinne des § 3 Abs. 1 AGG, wenn sie unmittelbar an das Lebensalter anknüpft.
Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen §§ 1,
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Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV Fragen in Bezug auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung zur Vorabentscheidung vorgelegt:
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- Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:
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- Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte
Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Urlaubsanspruch abzugelten, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt
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Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um.
Anspruchsgrundlage sind § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs.
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Auch im laufenden Kündigungsschutzrechtsstreit erfolgt keine automatische Übertragung des Urlaubsanspruchs. Vielmehr ist auch nach einer Kündigung der Urlaub jeweils zu beantrgen, damit er nicht verfällt. Der Arbeitgeber ist auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens nicht verpflichtet, dem gekündigten Arbeitnehmer von sich
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Für Arbeitnehmer in Schichtarbeit sind die Urlaubstage in Tage mit Arbeitspflicht umzurechnen.
Die hierzu im Anwendungsbereich des TVöD anzuwendende Tarifvorschrift trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD-V aF bestimmt nur allgemein, dass bei einer
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Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT iVm. § 5 Abs. 1 Satz 2 HUrlVO aF, nach der jüngere Arbeitnehmer einen um drei Tage kürzeren Urlaub erhielten als Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet
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Arbeitnehmer können auch Teilurlaubstage beanspruchen.
Einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Teilurlaubstagen stehen grundsätzlich keine Rechtsgründe entgegen, soweit sichergestellt ist, dass pro Kalenderjahr jedenfalls ein Teilurlaub in Form von 12 aufeinanderfolgenden Werktagen gewährt wird.
Der Arbeitgeber kann Ansprüche auf
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Die Regelung des § 17 BEEG ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein europarechtskonform,
Urlaubsansprüche entstehen auch in dem Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer in Elternzeit ist. Das folgt schon aus § 17 Abs. 1 BEEG, der die Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers
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§ 17 Satz 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG, wonach die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote/der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote/der Elternzeit im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen
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Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber sich zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch aufgrund seiner Befristung verfällt, mit der Urlaubsgewährung in Verzug befindet, § 275
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Der aus dem Jahr 2010 stammende Urlaub hätte – soweit es den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft – unbeschadet des Umstands, dass der Übertragungszeitraum grundsätzlich am 31.03.2011 endete (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG), fortbestanden.
Aufgrund der Vorgaben des Art. 7
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Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1.07.eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.
Nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Die Formulierung „nach
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Jedenfalls dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses vereinbaren und nur eine kurzfristige Unterbrechung eintritt, sind beide Arbeitsverhältnisse urlaubsrechtlich als Einheit zu betrachten. Es entsteht deshalb ein Anspruch auf Vollurlaub, wenn das zweite Arbeitsverhältnis
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Die Regelung in einem Manteltarifvertrag, nach der die Dauer des Erholungsurlaubs 28 Tage beträgt, nach Vollendung des 50. Lebensjahres 30 Arbeitstage, ist nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein rechtswirksam, insbesondere nicht in unzulässiger Weise altersdiskriminierend. Sie trägt dem Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer
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Normiert eine tarifliche Urlaubsvorschrift das Tagesprinzip, ist der dort bestimmte Urlaubsanspruch entsprechend der abweichenden tatsächlichen Arbeitszeit umzurechnen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht nun im Falle eines in einem vollkontinuierlichen Wechselschichtmodell tätigen Arbeitnehemrs, auf dessen Arbeitverhältnis der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe Anwendung fand.
§
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Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann
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Die Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD 2010, derzufolge sich der Urlaubsanspruch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche entsprechend erhöht oder vermindert, ist wegen Verstoßes gegen § 4 Abs.
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Gewährt ein Haustarifvertrag einer Klinik Arbeitnehmern ab Vollendung des 50. Lebensjahres 2 Tage mehr Urlaub, kann dies nach § 10 Abs. 1 AGG zulässig sein.
Zwar liegt unstreitig eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des § 3 Abs.
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Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht,
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Während die Arbeitsvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub
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Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein.
Eine solche Urlaubsregelung ist daher
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Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig
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Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er
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Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG wird der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen, wenn in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist der typische Fall des personenbedingten Grundes, der der Inanspruchnahme von
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Bei einer Änderung der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage in einer Kalenderwoche im Verlauf eines Kalenderjahres verkürzt sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs nicht entsprechend, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub in dem Zeitraum, in dem er vollbeschäftigt
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Nach § 9 Abs. 5 Satz 1 des Manteltarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 25.02.2004 (MTV), abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. sowie ver.di und dem Deutschen Journalisten-Verband e. V., können entstandene Urlaubsansprüche auch ohne das
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Ein Urlaubsanspruch bzw. dessen Abgeltung hängt – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – nicht davon ab, dass sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden hat.
Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall
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Bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte ist der gesetzliche Mindesturlaub iHv.20 Tagen (§§ 1, 3 BUrlG) und der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (§ 125 SGB IX) zugunsten des Arbeitnehmers bereits zu Beginn des Jahres 2011 entstanden.
Aus § 5 Abs.
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