Zum Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in einem Haftraum mit rassistischen Wandschmierereien hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht befassen müssen – und der niedersächsischen Justizverwaltung den Kopf gewaschen:
Der strafgefangene Beschwerdeführer war im Zuge von Transporten zweimal jeweils kurzzeitig im Transporthaus
Artikel lesen




















