Da der Buchtitels „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ in seiner satirisch-ironischen Formulierung eine Kombination des heutigen Vergnügens an „schönen Wanderwegen“ mit einer mittelalterlichen „Wanderhure“ schafft, ist er bereits selbst „Kunst“ und genießt den Schutz des Artikels 5 Abs. 3 GG.
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