Bogner B ./. Barbie B

Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen.

Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen

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Klare und eindeutige Markenanmeldung

Nach der Europäischen Markenrichtlinie müssen Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, so klar und eindeutig angemeldet werden, dass allein auf dieser Grundlage die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer den Umfang des Markenschutzes erkennen können.

So hat der Gerishctshof

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Kosten des Patentanwalts IV

Allein der nicht weiter substantiierte Vortrag, der Patentanwalt habe eine Markenrecherche durchgeführt, ist nicht dazu geeignet, die Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts an der Abmahnung eine Markenverletzung neben einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Markenrecht darzulegen und einen Anspruch auf Erstattung

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Oberlandesgericht München

Die Coca-Cola-Flasche als Marke

Fehlt es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Form zweier Produkte von konkurrierenden Unternehmen, so liegt keine Markenverletzung vor. Mangels hinreichender Ähnlichkeit besteht auch nicht die Gefahr einer Verwechslung.

Die taillierte Flaschenform ist eine von vielen Herstellern eingesetzte und damit allgemein

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ZAPPA ./. Zappanale

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Marke „ZAPPA“ zu löschen ist und deshalb die Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ für ein Musikfestival die Marke nicht verletzen kann.

Der Kläger, ein in den USA ansässiger Trust, verwaltet den Nachlass des 1993

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Oberlandesgericht München

Schokohase mit rotem Band

Bei der Form eines Schokoladenhasen mit einem roten Band fehlt es an der für eine Marke erforderlichen Unterscheidungskraft, so dass diese Form und Aufmachung nicht als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig ist.

Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union im Streit

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Oberlandesgericht München

BOTOX und die Wertschätzung des Alters

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Entscheidungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) gebilligt, die Gemeinschaftsmarken BOTOLIST und BOTOCYL wegen des Bestehens der bekannten älteren Marken BOTOX für nichtig zu erklären, da die Wertschätzung der Marken BOTOX in unlauterer

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Die Wortmarke „Robert Enke“

Die Eintragung von Personennamen – auch berühmter und bekannter Personen – als Marke ist grundsätzlich zulässig. Unabhängig vom Recht der Ehefrau am Namen des verstorbenen Ehemannes kann die Anmeldung von Namen generell kein Missbrauch im Sinne des Markengesetzes sein.

Mit

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„THE BEATLES“ als Rollstuhl

Die Eintragung einer Gemeinschaftsbildmarke, die sich aus dem Wort „BEATLE“ zusammensetzt und für elektrische Rollstühle eingetragen werden sollte, durfte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt nicht zulassen, da durch die Benutzung dieser Marke wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der

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Suzuki GTi

Volkswagen kann sich der Eintragung der von Suzuki angemeldeten Gemeinschaftsmarke „SWIFT GTi“ nicht widersetzen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Entscheidung des für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken zuständigen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), wonach keine Gefahr von Verwechslungen zwischen

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Zwei Sänger mit gleichem Namen

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Sängern mit dem gleichen Namen (hier Wendler), wenn sich aufgrund der Bekanntheit des Einen (Michael Wendler) keine Verletzung von Rechten des Anderen an seinem bürgerlichen Namen (Frank Wendler) ergeben kann.

Mit dieser Begründung hat

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Oberlandesgericht München

„VIAGUARA“ statt „VIAGRA“

Es besteht bei dem Zeichen „VIAGUARA“ die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke VIAGRA in unlauterer Weise ausgenutzt wird. Deshalb kann das Zeichen „VIAGUARA“ nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden.

Zu diesem Urteil ist jetzt das

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Oberlandesgericht München

Werbegeschenke

Eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG liegt nicht vor, wenn Werbegeschenke als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung des Absatzes dieser Waren verteilt werden, es sei denn, dies geschieht auch, um für

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Markenwaren und ihre Fernost-Plagiate

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwei von Philips und Nokia betriebene Rechtsstreitigkeiten zum Anlass genommen, um die Voraussetzungen zu erläutern, unter denen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten aus Drittstaaten stammende Nachahmungen oder Nachbildungen von Waren zurückhalten dürfen, die in der

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Oberlandesgericht München

Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln

Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise

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Oberlandesgericht München

Wappen der UdSSR als Gemeinschaftsmarke

Die exakte Darstellung des Wappens der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. So hat das Gericht der Europäischen Union in dem vorliegenden Fall entschieden. Das sowjetische Staatswappen ist von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auch

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Oberlandesgericht München

Eine Form als Marke

Die Eintragung als Gemeinschaftsmarke kann nicht bei der Form eines Lautsprechers erfolgen, da die Marke ausschließlich aus der Form dieses Lautsprechers besteht, die dem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht.

Das Gericht der Europäischen Union hat im Fall einer Lautsprecherform von

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Die bekannte Marke

Die Tatsachen, die der Bekanntheit einer Marke zugrunde liegen, können offenkundig im Sinne von § 291 ZPO sein (hier: intensive Benutzung der Marke über einen längeren Zeitraum in weitem Umfang gegenüber dem allgemeinen Publikum) und auch ohne Einholung eines Verkehrsgutachtens

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Kuchenbesteck-Set

Ein Inverkehrbringen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG, § 24 Abs. 1 MarkenG kann auch dann vorliegen, wenn nicht der Markeninhaber selbst, sondern eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person einem Dritten die Verfügungsgewalt an dem mit

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Klangliche Markenähnlichkeit

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig

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