Die Bezeichnungen „Obazda“ und „Bayerischer Obazda“ sind einem europaweiten Schutz als geografische Angaben grundsätzlich zugänglich.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen „Obazda“ und „Bayerischer Obazda“ auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen
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