Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Maschinen-BetriebsunterbrechungsVersicherung, nach der der Versicherer keine Entschädigung leistet, soweit ein Betriebsunterbrechungsschaden durch den Umstand vergrößert wird, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Sachen oder Daten nicht rechtzeitig genügend Kapital zur
Artikel lesen












































