Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen, die objektiv durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind und die subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden.
Hierzu können auch Fahrtkosten gehören, die grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu
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