Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das 25. Lebensjahr ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsrechtlich unbedenklich.
Dies hatte der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden, das Bundesverfassungsgericht hat eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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