Eine Doppelbefristung in Form einer Kombination von Zweck- und Zeitbefristung ist grundsätzlich zulässig. Eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) ist vereinbart, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt ist. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll, wobei die
LesenSchlagwort: Befristetes Arbeitsverhältnis
Befristetes Arbeitsverhältnis – und die Schriftform der Befristungsabrede
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Wahrung der in § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmten Schriftform erfordert den Zugang der unterzeichneten Befristungsabrede bei dem Erklärungsempfänger (Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber) vor Vertragsbeginn. Die Einhaltung der Schriftform erfordert nach § 126 Abs.
LesenSachgrundlose Befristung – nach früherer Vorbeschäftigung
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen keine zeitliche Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG kann ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Die Befristung kann innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden.
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse – die Entfristungsklage und das vorläufige Weiterbeschäftigungsbegehren
Das im Interesse des Klägers als uneigentlicher Hilfsantrag auszulegende vorläufige Weiterbeschäftigungsbegehren ist mit dem Erfolg des Entfristungsantrags zur Entscheidung angefallen. Es ist bei einem Erfolg des Entfristungsantrags auch begründet. Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamen Kündigungen gelten auch für die
LesenBefristete Arbeitsverträge – und das Anschlussverbot
Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zeitlich uneingeschränkt. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 zur eingeschränkten zeitlichen Reichweite des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht schutzwürdig. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
LesenRechtsschutzbedürfnis für eine Befristungskontrollklage – und das neue Arbeitsverhältnis
Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber lässt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Befristungskontrollklage nicht entfallen. Dies ergibt sich für das Bundesarbeitsgericht bereits daraus, dass sich der Arbeitnehmer im Fall eines obsiegenden Urteils gegen den dann nach § 615 Satz 1 BGB bestehenden Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug nach §
LesenSachgrundlose Befristung – nach Tarifvertrag auch über 2 Jahre hinaus
Ein Tarifvertrag, der die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, hält sich im Rahmen des verfassungs- und unionsrechtlich zulässigen Gestaltungsrahmens nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG. Das Bundesarbeitsgericht sieht die Grenze der tariflichen Regelungsbefugnis unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption von
LesenKettenbefristungen – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Wann führen mehrfache, auf einen Sachgrund gestützte Befristungen zu einem institutionellen Rechtsmissbrauch? Hierfür hat das Bundesarbeitsgericht nun Regeln aufgestellt: Besteht ein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG, ist eine umfassende Kontrolle nach den Grundsätzen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) in der Regel geboten,
LesenVertretungsbefristung – und die mittelbare Vertretung
Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert. Danach besteht ein sachlicher Grund, der die Befristung
LesenBefristungskontrollklage – und das Feststellungsinteresse
Für einen Befristungskontrollantrag nach § 17 Satz 1 TzBfG bedarf es keines besonderen Feststellungsinteresses. Ein weitergehender Klageantrag, mit dem festgestellt werden soll, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristetes Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus fortbesteht, hat keine eigenständige Bedeutung im Sinne einer allgemeinen Feststellungklage iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, die ein
LesenÜbergewichtigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst – und das nicht verlängerte befristete Arbeitsverhältnis
Auch eine schwere Adipositas ist nach Ansicht des landesarbeitsgerichts Niedersachsen kein verbotenes Merkmal im Sinne von § 7 Abs. 1 AGG. Die Befristungsabrede ist daher nicht wegen § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Die Arbeitgeberin hat den Arbeitnehmer nicht wegen einer Behinderung benachteiligt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet vorliegend Anwendung. Die
LesenVertretungsbefristung – und die Zweifel an der Rückkehr des Vertretenen
Der Grund für die Befristung liegt in Vertretungsfällen darin, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich
LesenSachgrundlose Befristetung – und das bisherige Heimarbeitsverhältnis
Ein früheres Heimarbeitsverhältnis steht der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht entgegen. Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen
LesenBefristetes Leiharbeitsverhältnis – und die Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb nach Befristungsende
Die Verlängerung eines befristeten Leiharbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG setzt die Kenntnis des Verleihers voraus. Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der
LesenBefristetes Arbeitsverhältnis – und die Weiterarbeit nach Befristungsende
Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Vorschrift regelt – ebenso wie § 625 BGB für die Fortsetzung von
LesenWiederholt befristete Arbeitsverträge – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs
LesenBefristetes Arbeitsverhältnis – und der Sachgrund der Befristung
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Grund für die Befristung liegt in Vertretungsfällen darin, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst – und der Sachgrund der Haushaltsbefristung
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr.
LesenBefristung nach dem WissZeitVG – oder Haushaltsbefristung nach dem TzBfG
§ 2 WissZeitVG schließt eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht aus. Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 WissZeitVG sthet einer Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht entgegen. Die unter § 14 Abs. 1
LesenBefristung nach dem WissZeitVG – und die Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal
Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt. Es kommt nicht auf dessen formelle
LesenBefristung wegen Weiterbildung zum Facharzt – und der fehlende Weiterbildungsplan
Die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 1 ÄArbVtrG setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags einen Weiterbildungsplan gefertigt hat. Liegen die Voraussetzungen des § 1 ÄArbVtrG nicht vor und ist die Befristung deshalb unwirksam, kommt eine sachgrundlose Befristung nach § 14 II TzBfG in Betracht.
LesenBefristung für wissenschaftliches Hochschulpersonal – und die Höchstbefristungsdauer
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit nicht promoviertem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Nach abgeschlossener Promotion, dh. in der sog. Postdoc-Phase, ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG eine Befristung bis
LesenBefristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal – und die Mischtätigkeit
Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Er ist inhaltlich-aufgabenbezogen zu verstehen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen
LesenTarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen
Eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, ist wirksam. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse – und der Grundsatz der Gleichbehandlung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern gleich zu behandeln, soweit sie sich in gleicher oder vergleichbarer Lage befinden. Danach sind sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch die sachfremde Gruppenbildung verboten. Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die
LesenBefristung – bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung
Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitsgebers entstehen als auch
LesenBefristetes Arbeitsverhältnis – aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Der gerichtliche Vergleich, mit dem die Parteien zur Beilegung eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines sonstigen Feststellungsrechtsstreits über den Fortbestand oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse – und die personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit
Die Wahrung der personellen Kontinuität der Betriebsratstätigkeit kann nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um einen sonstigen Sachgrund iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines
LesenBefristungen bei drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben – und der Rechtsmissbrauch
Die Befristung des Arbeitsvertrags eines zur Mitwirkung an einem drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeiters an einer Hochschule nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG in der bis zum 16.03.2016 geltenden Fassung erfordert eine überwiegende Beschäftigung des Mitarbeiters entsprechend der Zwecksetzung der Drittmittel. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei Abschluss
LesenBefristung nach dem WissZeitVG – und der Abschluss der Promotion
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit nichtpromoviertem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an Hochschulen ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Nach abgeschlossener Promotion, dh. in der sog. Postdoc-Phase, ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG die Befristung
LesenGesicherte Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis – als Befristungsgrund
§ 4 Abs. 3 des Tarifvertrages „Sonderregelungen für von der Deutsche Telekom AG zurT-Systems International beurlaubte Beamte und Arbeitnehmer“((MTV TSI)) enthält die wirksame Vereinbarung einer auflösenden Bedingung und entspricht den Vorgaben der §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG. Die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in ein Beamtenverhältnis ist als Befristungsgrund anerkannt.
LesenBefristung an der Hochschule – und das Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann auf Sachgründe nach § 14 Abs. 1 TzBfG nicht gestützt werden, wenn die Befristung ausschließlich mit der wissenschaftlichen Qualifizierung des Arbeitnehmers begründet wird. Insoweit verdrängt § 2 Abs. 1 WissZeitVG als Sonderregelung
LesenDer befristete Arbeitsvertrag für wissenschaftliches Personal – und die Lehrkraft für besondere Aufgaben
Auch eine als Lehrkraft für besondere Aufgaben beschäftigte Diplom-Romanistin kann zum wissenschaftlichen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zählen. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach
LesenBefristung eines Arbeitsverhältnisses – im gerichtlichen Vergleich
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Voraussetzung für den Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ist die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses in einem
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und die Lehrkraft für besondere Aufgaben
Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Er ist inhaltlich-aufgabenbezogen zu verstehen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Eine nach dem WissZeitVG vorgenommene Befristung eines wissenschaftlichen Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich ist regelmäßig nicht nach den vom Bundesarbeitsgericht für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Diese Grundsätze finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich keine Anwendung, weil sich die zeitlichen Grenzen für den Abschluss
LesenSachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis – im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis
Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin für die Arbeitgeberin in der Zeit vom 15. Juni 2009 bis zum
LesenBefristetes Prozessarbeitsverhältnis – und die Weiterarbeit nach Fristablauf
Der Widerspruch, mit dem der Arbeitgeber nach § 15 Absatz 5 TzBfG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit des Arbeitnehmers verhindern kann, ist eine Willenserklärung, die aber nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt. Er kann daher auch konkludent erfolgen. Das Widerspruchsrecht kann nicht auf Vorrat ohne Bezug zu einem bestimmten Beendigungsdatum erklärt
LesenBefristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiter – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Eine Prüfung der Wirksamkeit einer nach dem WissZeitVG vorgenommenen Befristung nach den vom Bundesarbeitsgericht zu Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs ist nicht geboten. Bei der Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG handelt es sich nicht um eine Sachgrundbefristung, sondern um eine sachgrundlose Befristung. Der Hochschule ist
LesenHöchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter – und die Kinderbetreuungszeit
Die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG zulässige Höchstbefristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren während eines auf die Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG anzurechnenden Arbeitsverhältnisses auch dann nach § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG um
LesenHöchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter – und die Promotionszeit
Der für die Promotionszeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG maßgebliche Beginn der Promotion ist grundsätzlich nach den landesrechtlichen Vorschriften oder dem Satzungsrecht der Universität zu ermitteln. Lässt sich danach der Zeitpunkt des Beginns der Promotion nicht feststellen, kann der Zeitpunkt der Vereinbarung des Promotionsthemas
LesenBefristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG – für die Beantragung von DFG-Mitteln
Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt. Für die Beurteilung, ob die Tätigkeit
LesenBefristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG – und die wissenschaftliche Tätigkeit
Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach landeshochschulrechtlichen Regelungen an. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen. Anknüpfungspunkt
LesenBefristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag
Ein unselbständiger Annexvertrag, in dem das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses korrigiert wird, ist regelmäßig Bestandteil der Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Befristung. Um einen solchen unselbständigen Annexvertrag handelt es sich aber nur bei einer Vereinbarung, die auf eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts des Arbeitsverhältnisses gerichtet
LesenBefristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag
Ein unselbständiger Annexvertrag, in dem das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses korrigiert wird, ist regelmäßig Bestandteil der Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Befristung. Um einen solchen unselbständigen Annexvertrag handelt es sich aber nur bei einer Vereinbarung, die auf eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts des Arbeitsverhältnisses gerichtet
LesenKettenbefristungen – und ihre arbeitsgerichtliche Kontrolle
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre Rechtfertigung zu überprüfen. Durch den Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die künftig für ihre Rechtsbeziehungen allein maßgebend ist. Damit wird
LesenKettenbefristungen im Hochschulbereich – als institutioneller Rechtsmissbrauch
Eine Befristungskette im Hochschulbereich, bei der die einzelnen Befristungen jeweils auf arbeits- und beamtenrechtlicher Grundlage zulässig gewesen sind, kann gleichwohl als institutioneller Rechtsmissbrauch zu einer Unwirksamkeit der (letzten) Befristung führen. Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds für die Befristung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nach den
LesenLehrkräfte für besondere Aufgaben – und der befristete Arbeitsvertrag an der Hochschule
Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich. Das WissZeitVG ist mit dem „Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft“ vom 12.04.2007 beschlossen worden und am 18.04.2007 in Kraft getreten. Die am 31.08.2011 und am 18.01.2012 vereinbarten Befristungen
LesenSachgrundlose Befristung – und der Haustarifvertrag
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer kann ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag bis zu drei Mal verlängert werden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann die Anzahl
LesenBefristungsgrund: Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit
Im Einzelfall kann die Wahrung der personellen Kontinuität der Betriebsratstätigkeit die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um einen sonstigen Sachgrund iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen
LesenÄrzte in Weiterbildung – und die Befristung der Arbeitsverträge
Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall erwarb die
LesenBefristung nach dem WissZeitVG – und die Vertragsverlängerung
Eine Vertragsverlängerung iSv. § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG setzt – anders als eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG – nicht voraus, dass die Verlängerungsvereinbarung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags getroffen wird. Es ist auch nicht erforderlich, dass sich die Laufzeit des
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