Stufenzuordnung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Aus der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann entgegen der Ansicht der Arbeitnehmerin nicht hergeleitet werden, dass eine zeitliche Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen liegen muss, damit eine Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L erfolgt. Die Protokollerklärung

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Befristetes Arbeitverhältnis an einer Europäischen Schule – und die deutsche Gerichtsbarkeit

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist von der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Befristung eines vom Direktor einer Europäischen Schule mit einem Lehrbeauftragten abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausgeschlossen. Zur Entscheidung berufen ist die Beschwerdekammer bei den Europäischen Schulen. Die angerufene deutsche Gerichtsbarkeit ist nach § 20 Abs. 2 GVG ausgeschlossen. Die Europäische Schule genießt

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Altersgrenze per Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung des 65. Lebensjahres endet, sind nach der Anhebung des Regelrentenalters regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst mit der Vollendung des für den Bezug einer Regelaltersrente maßgeblichen Lebensalters erfolgen soll. Betriebsvereinbarungen können eine auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenze bestimmen. Nach

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Befristete Einstellung an der Hochschule – und die Wissenschaftlichkeit der Lehre

Die Wissenschaftlichkeit der Lehre im Sinne des WissZeitVG ist nicht nur gegeben, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die auf eigener Forschung beruhen. Lehre kann auch dann wissenschaftlich sein, wenn die Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Dritter von dem Lehrenden eigenständig zu gestalten sind. Auf der Grundlage der bislang festgestellten Tatsachen

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Das befristete Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin – und seine Verlängerung

Ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeter Arbeitsvertrag verlängert sich gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG aufgrund gesetzlicher Regelung automatisch, wenn objektiv einer der dort genannten Verlängerungstatbestände vorliegt und der Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt. Ein Vertragsschluss mit dem Arbeitgeber oder sonstiges Zutun des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Die Einverständniserklärung

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Befristetes Arbeitsverhältnis – und die Kündigung nach zwischenzeitlicher Stundenerhöhung

Ist in einem befristeten Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, so gilt diese arbeitsvertragliche Regelung im Falle einer späteren Vertragsänderung zur Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit mit entsprechender Vergütungsänderung fort, ohne dass es einer nochmaligen Wiederholung bedarf. Eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeutet die Abänderung der konkret benannten Punkte unter Fortgeltung des ursprünglich

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Altersrente – und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war der am

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Tarifvertragliche, auflösende Bedingung für das Arbeitsverhältnis – und das Schriftformerfordernis

Das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG findet keine Anwendung, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis insgesamt anwendbarer einschlägiger Tarifvertrag eine Befristung oder auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die im Arbeitsvertrag in Bezug genommene Regelung über die auflösende Bedingung in § 33 Abs. 2 TV-L bei teilweiser Erwerbsminderung ist nicht

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Sachgrundlose Befristung

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten

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Sachgrundbefristung und Rechtsmissbrauch

Eine arbeitsvertragliche Befristung „befristet nach § 21 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz, längstens bis zum …“ kann wirksam vereinbart werden. Dabei kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts dahinstehen, ob die Parteien die in der Formulierung „längstens bis zum …“ ausgedrückte kalendermäßige (Höchst-)Befristung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1, § 15 Abs.

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Der sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag – und das Vorbeschäftigungsverbot

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg widerspricht dem Bundesarbeitsgericht: Nach seiner Ansicht besteht das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zeitlich uneingeschränkt. Das ergibt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts seine Auslegung im Lichte der vom BVerfG für die Auslegung von Gesetzen aufgestellten Grundsätze. Das so bewertete

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Befristete Arbeitsverträge bei der Deutschen Welle

Die Befristung des Arbeitsvertrags einer Rundfunkanstalt mit ihren programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern (hier: einem Redakteur der Deutschen Welle) ist aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung im Regelfall nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Die Befristung des Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1

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Rechtsmissbrauch bei der sachgrundlosen Befristung – oder: das Jobcenter und seine Arbeitsverhältnisse

Bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann sich der unredliche Vertragspartner nicht auf die Befristung berufen. Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen einer missbräuchlichen Vertragsgestaltung ist derjenige, der eine solche geltend macht, bei einer Befristungsabrede also regelmäßig der

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Vertretungsbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Grund für die Befristung liegt in Vertretungsfällen darin, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter

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Sozialplan und die befristet Beschäftigten

Die Nichtberücksichtigung befristet beschäftigter Arbeitnehmer bei den Sozialplanansprüchen verstößt weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Betriebsänderung, sondern aufgrund des Befristungsendes endet. Dies gilt auch dann, wenn der Sozialplan pauschale Abfindungszahlungen

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Wenn der Berufsfußballer seine Ablöse zahlt…

Einigen sich ein Fußballspieler und sein Verein, das bestehende befristete Arbeitsverhältnis (Vertragsspielervertrag) gegen Zahlung einer Ablöse durch den Spieler aufzulösen, so kann der Fußballspieler später die tatsächlich von ihm gezahlte Ablösesumme nicht zurückfordern. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung in Form einer Ablösesumme war nicht nach § 138 Abs. 1

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Befristeter Arbeitsvertrag mit einer „Optionskommune“

Optionskommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen mit ihren Arbeitnehmern nicht allein mit der „Experimentierklausel“ des § 6a SGB II rechtfertigen. § 6a SGB II eröffnete bundesweit höchstens 69 kommunalen Trägern – den sog. Optionskommunen – die Möglichkeit, auf Antrag anstelle der Bundesagentur für Arbeit als Träger der Leistungen im Rahmen

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Arbeitsverhältnisse an an Forschungseinrichtigungen – Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

Nach § 5 Satz 1 WissZeitVG gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 3 und 6 WissZeitVG entsprechend für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen sowie an überwiegend staatlich, an institutionell überwiegend staatlich oder auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes finanzierten Forschungseinrichtungen. Gemäß Art.

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Abordnungsvertretung

Bei einem anderweitigen Einsatz eines Stammarbeitnehmers im Unternehmen kommt der Sachgrund der Vertretung nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber die damit verbundene Umorganisation unmittelbar oder mittelbar mit einer befristeten Neueinstellung verknüpft, der befristet beschäftigte Arbeitnehmer also unmittelbar für die anderweitig eingesetzte Stammkraft beschäftigt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn

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Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung im Sinne des Protokollerklärung Nr.

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Bestenauslese bei befristeter Stelle

Ein öffentlicher Arbeitgeber kann aus sachlich vertretbaren Gründen festlegen, dass eine Stelle nur befristet besetzt werden soll. Wird ein Bewerber nicht berücksichtigt, der in seiner Person nicht die Möglichkeit bietet, mit ihm einen wirksamen befristeten Vertrag abzuschließen, verstößt dies nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Insofern kann der Bewerber

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Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds

Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht etwa aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren. Tarifvertragliche Regelungen zur Höchstdauer einer Befristung Nach § 14 Abs.

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Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung

Eine Zweckbefristung erfordert zum einen eine unmissverständliche Einigung darüber, dass das Arbeitsverhältnis bei Zweckerreichung enden soll, wobei die Einigung nach § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich vereinbart sein muss. Zum anderen muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen

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Dienstalter bei Entfristigung des Arbeitsverhältnisses

Das europäische Unionsrecht steht einer „Stabilisierung“ des Arbeitsverhältnisses befristet beschäftigter Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors entgegen, bei der das erreichte Dienstalter nicht berücksichtigt wird. Die (ursprüngliche) Befristung des Vertrags stellt keinen „sachlichen Grund“ dar, der einen solchen Ausschluss rechtfertigen könnte. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines

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Dauerarbeitsverhältniss oder Rahmenvereinbarung mit tageweisen Arbeitsverhältnissen?

Soweit sich aus der Auslegung der Parteivereinbarung ergibt, dass diese kein Dauerarbeitsverhältnis abgeschlossen haben, sondern einzelne, tageweise befristete Arbeitsverhältnisse, muss der Arbeitnehmer zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung die 3-Wochen Frist des § 17 Satz 1 TzBfG bezogen auf das letzte befristete Arbeitsverhältnis einhalten. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen

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Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristung

Durch Tarifvertrag können sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt werden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis

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Mißbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen

Die vom Europäischen Gerichtshof in den Angelidaki- und Kücük-Urteilen bei Kettenbefristungen geforderte Missbrauchskontrolle verlangt nicht, dass ungeachtet des Ablaufs der Klagefrist des § 17 S. 1 TzBfG die sachliche Rechtfertigung der in der Vergangenheit abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge geprüft werden muss. Vielmehr hat sich die Missbrauchskontrolle auf die Prüfung zu beschränken,

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Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen sind zwar die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht anwendbar. Vielmehr erfolgt die gerichtliche Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Jedenfalls bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang – im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall für drei Monate um 4/8 – bedarf

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Befristetes Arbeitsverhältnis für den ehemaligen Auszubildenden

Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Vorbeschäftigungsverbots für eine sachgrundlose Befristung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Ein früheres Berufsausbildungsverhältnis unterfällt nicht dem Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Norm. Das ergibt die Auslegung des

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Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

Die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 WissZeitVG in der sog. Postdoc-Phase zulässige Dauer für Befristungen von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal verkürzt sich nicht um die Zeit, die der Arbeitnehmer vor seiner Promotion länger als sechs Jahre befristet tätig geworden ist. Die Befristung von Arbeitsverträgen

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Betriebsratzustimmung bei befristeter Einstellung eines Leiharbeiters

Im hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Beteiligten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer Leiharbeitnehmerin. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts war vorliegend die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats unbegründet. Der Einsatz von Frau A als Leiharbeitnehmerin im Küchenbereich ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs. 1

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Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“

Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen

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