Gästezimmer

Eigenbedarfskündigung – und der Vergleich wegen der Mieterhöhung

Der in einem Mieterhöhungsprozess nach Zugang der Kündigungserklärung des Vermieters geschlossene Prozessvergleich steht der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen, sofern dieser Vergleich, in welchem der Miter einer Erhöhung der Nettokaltmiete für die Wohnung zugestimmt hat, dahingehend ausgelegt werden kann, dass die kurz zuvor ausgesprochene Eigenbedarfskündigung von dieser Vereinbarung nicht berührt

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Umzug

Eigenbedarfskündigung – und die Unzumutbarkeit des Umzugs

Auch wenn ein Mieter seine Behauptung, ihm sei ein Umzug wegen einer bestehenden Erkrankung nicht zuzumuten, unter Vorlage bestätigender ärztlicher Atteste geltend macht, ist im Falle des Bestreitens dieses Vortrags regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Art, dem Umfang und den konkreten Auswirkungen der beschriebenen Erkrankung auf die Lebensführung

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Wohnhaus

Eigenbedarfskündigung – und die Alternativwohnung

Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, stellt eine Eigenbedarfskündigung mit Blick auf die in Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Rechtsstellung des Eigentümers und angesichts der von den Gerichten grundsätzlich zu achtenden Lebensplanung selbst im Fall vorhandener Alternativwohnungen keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für das

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Unterschrift

Eigenbedarfskündigung – und die Formalia des Kündigungsschreibens

Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB setzt die Wirksamkeit einer Kündigungserklärung voraus, dass die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Der Zweck dieses Begründungserfordernisses besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen

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Bundesgerichtshof

Eigenbedarfskündigung – und die Anschlussrevision des Mieters

An der für die Anschlussrevision erforderlichen Beschwer des Anschlussrevisionsklägers fehlt es, wenn das Berufungsgericht von der Wirksamkeit einer diesem gegenüber ausgesprochenen Kündigung (hier: wegen Eigenbedarfs) ausgegangen ist und dessen Klageabweisungsbegehren allein deshalb entsprochen hat, weil es eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach §§ 574,

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Wohnraumkündigungen – wegen Berufsbedarf oder Geschäftsbedarf

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter zum Zwecke der Eigennutzung zu (frei-)beruflichen oder gewerblichen Zwecken möglich ist und dabei Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs (§ 573 Abs. 1 Satz 1 BGB)

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Aktenvermerk

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Vermieterbedarfs – und der notwendige Parteivortrag

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell (erneut) damit zu befassen, welche Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung des Parteivortrags und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu stellen sind, wenn der Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs begehrt, weil der Vermieter den in seiner Kündigung geltend gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht verwirklicht.

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Der vormutlich vorgeschobene Eigenbedarf

Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist. Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel („stimmig“) darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf

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Vorratskündigung wegen Eigenbedarfs

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit „verdichtet“ haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Bundesgerichtshof, Beschluss

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Eigenbedarfskündigung durch die Investoren-GbR

Die Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses kann auch auf den Eigenbedarf eines der Gesellschafter der Eigentümer-GbR gegründet werden. Zugleich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Anbietpflicht des Vermieters, der über eine weitere leerstehende Wohnung verfügt, geändert. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltEigenbedarf eines GbR-GesellschaftersAnbietungspflicht des Vermieters Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten

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Konferenzraum

Langfristige unentgeltliche Gebrauchsüberlassung – formlos.

Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist regelmäßig auch bei langer Vertragslaufzeit Leihe und selbst dann nicht formbedürftig, wenn das Recht des Verleihers zur Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen ist. Derartige Gebrauchsüberlassungsverträge sind als Leihverträge im Sinne des § 598 BGB und nicht als gemäß § 518 BGB formbedürftige Schenkung anzusehen.

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Gerichtsgebäude

Der vage Eigenbedarf

Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht. Denn für eine

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Eigenbedarfskündigung – und ihre Begründung

Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrages wegen Eigenbedarfs ist unwirksam, wenn sie entgegen § 573 Abs. 3 BGB nicht ausreichend begründet wurde. Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung

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Schreibmaschine

Der bei Mietvertragsschluss absehbare Eigenbedarf

Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss

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Bücherschrank

Spätere Eigenbedarfskündigung nicht ausgeschlossen

Ein Vermieter handelt bei einer auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er diesen Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogen hat. Eine Bdarfsvorschau kann vom Vermieter nicht verlangt werden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit bewohnt die beklagte Mietern aufgrund eines mit dem Vermieter

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Aktenvermerk

Eigenbedarfskündigung

Welche Anforderungen sind an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters zu stellen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und seiner Meinung nach überzogenen Anforderungen eine Absage erteilt: Anlass hierfür bot ihm ein Fall aus Essen: Die Beklagten sind seit dem Jahr 1999 Mieter einer 158

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Formale Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

Das Kündigungsschreiben des Vermieters genügt den formalen Voraussetzungen gemäß § 573 Abs. 3 BGB, wenn die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters – hier seines Eigenbedarfs – in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Denn der Zweck dieses Begründungserfordernisses besteht darin, dem Mieter zum frühest möglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition

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Mietvertragliche Kündigungsbeschränkung für die verkaufte Wohnung

Eine mietvertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung gemäß § 573a BGB bindet auch den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Mieters. Sie kann daher auch einer Kündigung des Grundstückskäufers (Wohnungskäufers) entgegen stehen. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall mietete die Beklagte mit Vertrag vom 12. März 1998 eine Wohnung im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in

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Gerichtsgebäude

Die Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages

Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Ab-schluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die Vermieterin die Mieter auf Räumung des von

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Schadensersatz wegen vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

Grundsätzlich kann ein Mieter vom Vermieter Schadenersatz verlangen, sofern dieser eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausspricht, die in Wahrheit nicht besteht. Wird allerdings ein Räumungsvergleich geschlossen, mit dem ein „Schlussstrich“ unter die Vertragsbeziehung der Parteien gesetzt werden soll, egal ob nun ein Eigenbedarf besteht oder nicht, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters

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Eigenbedarfskündigung wegen beruflicher Nutzung

Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2

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Eigenbedarfskündigung durch die Evangelische Kirche

Wird die Kündigung eines Mietverhältnisses durch eine dem Vermieter „nahestehende“ juristische Person ausgesprochen, deren Tätigkeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch des Vermieters dient, dann begründet dies ein eigenes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der

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Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB), die in Wahrheit nicht besteht und die vom Vermieter schuldhaft ausgesprochen wird, begründet grundsätzlich die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Ist im Streit über die Kündigung zwischen den Parteien ein gerichtlicher Räumungsvergleich

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Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf auch dann berufen, wenn dieser der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags oder bei Eintritt der Gesellschaft in einen bestehenden Mietvertrag noch nicht angehörte (Aufgabe Senatsurteil vom 17. Juni 2007 – VIII ZR 271/06 Rn. 17).

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Taschenrechner

Eigenbedarfskündigung

Kündigt der Vermieter eine Wohnung, so hat er gemäß § 573 Abs. 3 BGB in dem Kündigungsschreiben die Gründe anzugeben, aus denen sich sein berechtigtes Interesse an der Kündigung – also etwa der Eigenbedarf – ergibt. Neben der Frage, ob diese Gründe wirklich vorliegen, ist in den nachfolgenden Räumungsprozessen auch

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Eigenbedarfskündigung wegen 9 m²

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters ist gegeben, wenn er den Wohnraum für sein Enkelkind braucht, das gegenwärtig auf 9 m² unzureichend untergebracht ist. Es liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses insbesondere dann vor, wenn er die Räume

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Eigenbedarfskündigung und die freiwerdende Alternativwohnung

Der Bundesgerichtshof hat heute die Pflicht des Vermieters präzisiert, dem Mieter nach einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus anzubieten. Der Beklagte des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Bonn, in der er zusammen mit seiner

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Dramatisierungen bei der Eigenbedarfskündigung

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen nahm jetzt der Bundesgerichtshof Stellung. Konkret ging es um die Frage, wieweit der kündigende Vermieter seine Gründe dramatisieren darf. Der Bundesgerichtshof sah hierin keine Probleme, solange nur tatsächlich der Grund für die Eigenbedarfskündigung vorliegt. Anlass hierfür war für den Bundesgerichtshof eine

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Eigenbedarf für die Nichte

Der Vermieter kann eine von ihm vermietete Wohnung gemäß § 573 Abs. 1 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich,

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Geschäftsmann

Eigenbedarfskündigung bei Ende einer Lebensgemeinschaft?

Wenn man seine eigene Wohnung an seine Lebensgefährtin vermietet (und dann zusammen mit ihr dort wohnt), kann man diesen Mietvertrag nach Ende der Lebensgemeinschaft nicht einfach wegen Eigenbedarfs kündigen. Meint zumindest das Landgericht Kiel und stellte jetzt die hat die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil des Amtsgerichts Kiel einstweilen ein. Eigenbedarfskündigungen,

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