Gerichtsgebäude

Der vage Eigenbedarf

Ein – auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter – Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt

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Aktenvermerk

Eigenbedarfskündigung

Welche Anforderungen sind an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters zu stellen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und seiner Meinung nach überzogenen Anforderungen eine Absage erteilt:

Anlass hierfür bot ihm ein Fall aus Essen:

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Taschenrechner

Eigenbedarfskündigung

Kündigt der Vermieter eine Wohnung, so hat er gemäß § 573 Abs. 3 BGB in dem Kündigungsschreiben die Gründe anzugeben, aus denen sich sein berechtigtes Interesse an der Kündigung – also etwa der Eigenbedarf – ergibt. Neben der Frage, ob

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Eigenbedarf für die Nichte

Der Vermieter kann eine von ihm vermietete Wohnung gemäß § 573 Abs. 1 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere

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