Abordnung – wegen Minderleistung

Eine Minderleistung auf dem derzeitigen Dienstposten ist als dienstlicher Grund für eine Aborndung in diesem Sinne anzuerkennen.

Rechtsgrundlage für die Abordnung eines schleswig-holsteinischen Beamten ist § 28 Abs. 1 LBG. Hiernach können Beamte aus dienstlichen Gründen vorübergehend ganz oder teilweise

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Streitwert für Konkurrentenklagen

Nach der ständigen Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist für ein Konkurrentenverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung einer Beförderungsstelle im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung abzielt, gemäß §§ 53 Absatz 2 Nummer 1, 52 Absatz 1, Absatz 6 Satz 4

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Zu klein für den Polizeidienst?

Ein Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht mindestens 168 cm groß sein. Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeri­ums ist rechtswidrig.

Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen – und die Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten

Die Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sind ohne Voranerkennung nicht beihilfefähig.

Das in § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV geregelte Erfordernis der Voranerkennung ist eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung der Beihilfefähigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei hat die Festsetzungsstelle die Grundregelung

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Der Soldat – und seinen Verwendung

Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über seine Verwendung nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Entscheidung des

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Der Zeckenbiss als Dienstunfall

Der Zeckenbiss eines Polizeibeamten kann zwar ein Dienstunfall sein. Allerdings trägt der Beamte die volle Beweislast dafür, dass die Zecke auch tatsächlich bei einem Einsatz des Polizeibeamten zugebissen hat.

In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster

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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen, die sich gegen ein Kopftuchverbot bei Gerichtsverhandlungen wandte, abgelehnt.

In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Sächsische Beamtenbesoldung – und das Abstandsgebot

Das Abstandsgebot stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.

Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht

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Das falsch betankte Dienstfahrzeug

Ein Dienstherr ist nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs einen Tankadapter einzubauen.

Betankt ein Beamter ein Dienstfahrzeug falsch, so ist der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen diesen Beamten wegen grober Fahrlässigkeit nicht im Hinblick darauf zu reduzieren, dass der

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Die vom Soldaten unerwünschte Verwendung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die

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Falsche Angaben in einer Sicherheitserklärung

ie Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll.

Dabei obliegt es der zuständigen Stelle – hier: dem Bundesministerium der Verteidigung/Geheimschutzbeauftragten (Nr. 2416 ZDv 2/30), aufgrund einer an diesem Zweck der

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