Die vom Soldaten unerwünschte Verwendung

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die

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Falsche Angaben in einer Sicherheitserklärung

ie Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll.

Dabei obliegt es der zuständigen Stelle – hier: dem Bundesministerium der Verteidigung/Geheimschutzbeauftragten (Nr. 2416 ZDv 2/30), aufgrund einer an diesem Zweck der

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Hochschulkanzler auf Zeit – vorläufig.

Das Beamtenverhältniss auf Zeit für den Kanzler einer brandenburgischen Hochschule kann nicht vorläufig verlängert werden.

Das Ober­verwaltungs­gericht Ber­lin-Bran­den­burg entschied jetzt in einem vor­läu­figen Rechts­schutz­ver­fah­ren, dass das Land Bran­den­burg nicht ver­pflich­tet ist, das bis zum 28. Febru­ar 2017 befris­tete Beam­ten­ver­hält­nis des

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Durchsetzung eines Neubescheidungsanspruchs – im neuen Beförderungsauswahlverfahren

Mit der Verwirklichung eines erwirkten Neubescheidungsanspruchs in einem nachfolgenden Beförderungsauswahlverfahren hatte sich aktuell das Bundesverfassungsgericht zu befassen:

Gegenstand des Verfahrens war die Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs. Die vorliegend zu besetzende Stelle wurde allerdings

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Berliner Beamtenbesoldung

Die Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in Berlin ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg knüpft damit an seine bisherigen Ent­schei­dun­gen zur Rich­ter­besol­dung der Jahre 2009

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Schöne Brüste bei der Polizei

Nur wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder regelmäßige und erhebliche Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich sind, kann eine Person für den Polizeidienst untauglich sein. Da es keine ausreichenden Daten über das Risiko von Brustimplantaten gibt,

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Richterbesoldung in Berlin

Die Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungsgemäß. Das für das Land Berlin maßgeb­liche Besol­dungs­recht ist hiernach – anders als im Land Bran­den­burg – mit Art. 33 Abs. 5 GG verein­bar, soweit

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Polizeibeamte mit Aufmerksamkeitsdefizit

Eine Erkrankung an einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht immer entgegen.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall bewarb sich der 1993 geborene Kläger 2014 für den gehobenen Dienst der

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Tonerstaub als Betriebsunfall

Ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen ist mit seinem Begehren, eine Kontaktderma­titis gegen Tonerstaub als Dienstunfall anerkannt zu bekommen, auch beim Ober­verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster gescheitert.

Der Finanzbeamte war zunächst Sachbearbeiter, anschließend Sachgebietsleiter in ver­schiedenen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen.

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