Nach einer jetzt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verkündeten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die Gericht verpflichtet, im Rahmen eines Verfahrens auf Aufhebung einer Schiedsvereinbarung die Nichtigkeit der Schiedsklausel zu prüfen, auch wenn der Verbraucher die Missbräuchlichkeit der Klausel im Sinne
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