Der Bundesrat hat heute der von der Bundesjustizministerin vorgelegten Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren zugestimmt. Die Rechtsverordnung garantiert blinden und sehbehinderten Menschen einen Anspruch auf eine behindertengerechte Wahrnehmung von Schriftstücken im
Artikel lesen













































